Gebührenrecht 2024 #05

Vorschussanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts
Das OVG Münster weist darauf hin, dass dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse ein Vorschuss nur auf bereits entstandene Gebühren und nicht auch auf voraussichtlich entstehende Gebühren (hier: Terminsgebühr) zusteht.

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