Gebührenrecht 2023 #09

Bemessungsgrundlage für die sog. Befriedungsgebühr
Kaum eine Gebühr aus Teil 4 VV macht in der Praxis in der Anwendung so viele Schwierigkeiten wie die Zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV. Das beweist mal wieder ein Beschluss des AG Oldenburg, das zur Bemessung der Gebühr Stellung nimmt.
Kostenentscheidung bei Klage auf künftige Räumung
Der BGH hat vor Kurzem über die in der Rspr. sehr umstrittene Frage zu entscheiden gehabt, ob der Mieter allein deshalb Veranlassung zur Klageerhebung i.S.v. § 93 ZPO gibt, weil er sich auf Nachfrage des Vermieters vor Fälligkeit des Räumungs- und Herausgabeanspruchs nicht zu seiner Erfüllungsbereitschaft erklärt. Nach Auffassung des BGH gibt der Mieter allein durch sein Schweigen auf eine solche Aufforderung des Vermieters keine Veranlassung zur Klageerhebung i.S.v. § 93 ZPO.

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