23.09.2023
Kaum eine Gebühr aus Teil 4 VV macht in der Praxis in der Anwendung so viele Schwierigkeiten wie die Zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV. Das beweist mal wieder ein Beschluss des AG Oldenburg, das zur Bemessung der Gebühr Stellung nimmt.
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