30.06.2023
Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu befassen, ob wechselseitige Beschwerden in Unterhaltssachen denselben Gegenstand betreffen, sodass eine Addition der Werte ausgeschlossen und nur das höherwertige Rechtsmittel zu berücksichtigen sei. Es hat zu Recht verschiedene Gegenstände angenommen und die Werte addiert.