27.01.2023
2018 hatte der BGH bestätigt, dass die Kosten eines nicht notwendigen Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk zu erstatten sind. Von Anfang an bestand Unklarheit, wie diese Rspr. in Pinneberg aufgrund der besonderen geographischen Verhältnisse umzusetzen ist. Das AG Pinneberg hat diese Frage nunmehr entschieden.