Die Fußball-EM 2024 steht vor der Tür und ganz Europa fiebert mit. Fußball bringt Menschen zusammen, sorgt für unvergessliche Momente und manchmal auch für hitzige Diskussionen und Streitigkeiten. Denn egal, ob bei der Europameisterschaft, in nationalen Ligen oder auf lokalen Bolzplätzen – überall dort, wo das runde Leder rollt, sind Emotionen, Leidenschaft und mitunter auch Streitigkeiten vorprogrammiert. Und nicht selten enden diese Konflikte sogar vor Gericht und liefern faszinierende Einblicke in die Schnittstellen von Sport und Recht.
Ob nun skurrile Nachbarschaftsstreitigkeiten, oder ungewöhnliche Vertragsfragen – werfen wir gemeinsam einen Blick auf einige der kuriosesten Rechtsurteile und Regeln rund um das Thema Fußball.
Rote Karte vom Arbeitgeber: Eine Abmahnung mit Nachspielzeit
Während der Arbeitszeit nur mal kurz bei einem Fußballspiel-Livestream zugeguckt, und schon war die arbeitsvertragliche Leistungspflicht verletzt: Ein Arbeitnehmer, der sich gemeinsam mit einem Kollegen für ca. 30 Sekunden bis zwei Minuten der Ausstrahlung eines Fußballspiels widmete, sah sich plötzlich mit einer Abmahnung konfrontiert – zu Recht, urteilte das Arbeitsgericht Köln im Jahr 2016.
Der Arbeitnehmer klagte gegen die Abmahnung und forderte deren Entfernung aus der Personalakte, wurde jedoch vom Gericht abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Arbeitnehmer durch das Fußballschauen – wenn auch nur für einige Minuten – seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzte, da er während dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbrachte. Das Fernsehschauen während der Arbeitszeit stellt eine Pflichtverletzung dar, vergleichbar mit der privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit.
Vom Winde verweht: die kuriose Elfmeterregel der Färöer-Inseln
Auf den Färöer-Inseln gibt es eine außergewöhnliche Fußballregel, die wohl in keinem anderen Teil der Welt zu finden ist: Beim Elfmeter darf ein dritter Mitspieler den Ball für den Schützen festhalten. Diese kuriose Regelung ist den besonderen Wetterbedingungen der Inselgruppe geschuldet. Mit nur rund 50.000 Einwohnern sind die Färöer für ihre starken Windböen bekannt, die den Ball immer wieder vom Elfmeterpunkt wegrollen lassen würden.
Fußballer verliert Streit um Sammelbilder
Ein Berufsfußballer, der zu dem Zeitpunkt in doppelter Rolle als Clubspieler in England und als Mitglied der deutschen Nationalmannschaft aktiv war, wollte nicht, dass sein Bild auf Fußball-Sammelkarten verbreitet wird. Der Spieler argumentierte, dass er in die Nutzung seines Fotos nicht eingewilligt habe; er sah dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Schließlich zog er vor Gericht.
Das Landgericht Frankfurt am Main und das Oberlandesgericht lehnten den Antrag des Spielers ab: Beide Gerichte stellten fest, dass der Spieler durch seinen Vertrag mit dem englischen Verein bereits in die Nutzung der Bilder eingewilligt hatte. Laut Vertrag wurden der Firma umfassende Rechte eingeräumt, den Namen, das Bildnis und weitere Eigenschaften des Spielers für ihre Produkte, einschließlich Sammelkarten, zu nutzen.
Interessanterweise wurde der Vertrag zwar mit dem Spieler als englischer Clubspieler geschlossen, aber eine Beschränkung auf diese Rolle war nicht festgelegt. Somit argumentierte das Gericht, dass der Wert des Bildes des Spielers nicht nur auf seine Rolle im Verein beschränkt sei, sondern auch seine Präsenz als Nationalspieler umfasse.
Ein Pfiff mit teuren Folgen
In den deutschen Amateurligen geht es oft hitzig zu. Was allerdings einem Schiedsrichter aus Wiesbaden widerfuhr, ist selbst für diese Verhältnisse außergewöhnlich: Weil ein Spieler durch seinen lauten Pfiff einen bleibenden Gehörschaden erlitt, wurde er zu einer Zahlung von 2500 Euro verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2018 während eines Kreisliga-Spiels. Um das Spielfeld zu beruhigen, setzte der ehrenamtliche Schiedsrichter seine Trillerpfeife ein. Daraufhin entwickelte einer der Spieler, der sich in unmittelbarer Nähe befand, einen Tinnitus im linken Ohr.
Der Spieler verklagte den Schiedsrichter wegen Körperverletzung auf Schadensersatz. In einem ersten Prozess im Jahr 2020 wurde der Schiedsrichter zunächst zu 80 Sozialstunden verurteilt. In einem nachfolgenden zivilrechtlichen Verfahren forderte der Spieler daraufhin zunächst 5000 Euro Schadensersatz, wovon das Gericht schließlich einen Betrag in Höhe von 2500 Euro anerkannte.
135 Bälle zu viel: Das OLG entscheidet in Nachbarschaftsstreit
Wie viele Bälle von nebenan muss man eigentlich im eigenen Garten dulden?
Ein Sportverein, der auf einem städtischen Gelände einen Bolzplatz betrieb, sorgte im Garten der Nachbarn für einen wahren Bälleregen – innerhalb eines Jahres fischten die Bewohner des Nachbargrundstücks ganze 135 Fußbälle aus ihrem Garten.
Die Lösung? Natürlich ein Gang vor Gericht. Die Anwohner klagten gegen den Verein und verlangten, dass gar keine der Bälle mehr auf ihr Grundstück gelangen dürfen. Daraufhin entschied das Gericht zugunsten der Grundstückseigentümer: Es legte fest, dass der Verein dafür sorgen muss, dass im Durchschnitt nicht mehr als ein Ball pro Woche auf das Nachbargrundstück fliegt.
Diese Entscheidung basierte auf § 1004 BGB, der den Eigentümern einen Unterlassungsanspruch zuspricht. Aufgrund der hohen Anzahl an Kindern und Jugendlichen, die regelmäßig auf dem Bolzplatz trainierten, schätzte das Gericht die Anzahl der herüberfliegenden Bälle als glaubwürdig ein.
Das Gericht stellte weiter fest, dass der bestehende Ballfangzaun mit vier Metern Höhe nicht ausreichte. Um den Ballüberflug wirksam zu minimieren, müsse der Zaun mindestens sechs Meter hoch sein. Diese Maßnahme sei notwendig, um den Eigentumsschutz der Kläger zu gewährleisten.