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Wie Anwälte ihre Mitarbeiter in Elternzeit unterstützen sollten

Der Schreibtisch in der Kanzlei ist leer, und der Grund dafür ist der schönste, den man sich vorstellen kann: Nachwuchs tritt ins Leben, man geht in Elternzeit. Die Elternzeitquote ist von 2009 auf 2019 um ein gutes Drittel angestiegen. In Zeiten des Fachkräftemangels sollten Anwälte diese Zeitspanne aktiv gestalten, um Mitarbeiter zu halten. Denn wer geschätzt wird, kehrt gern und motiviert zurück.

2019 waren fast ein Viertel aller Mütter, deren jüngstes Kind unter sechs Jahren ist, in Elternzeit. Bei den Vätern traf dies nur auf 1,6 % zu, so das Statistische Bundesamt. „Die Unternehmen spüren den Fachkräftemangel immer deutlicher, in manchen Branchen ist die Situation mehr als angespannt“, sagt Zuzana Blazek, Senior Researcherin im Institut der deutschen Wirtschaft Köln und Personalexpertin im Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA), einem Institutsprojekt.

Dabei gibt es unterschiedliche Ausgestaltungen in den einzelnen Unternehmen, optimal sei allerdings ein ganzheitliches Konzept. „Sinnvolle Maßnahmen sind beispielsweise Elternzeitgespräche für werdende Eltern, ein kontinuierlicher Kontakt während der Elternzeit, wobei Paten beim Übergang in Mutterschutz und Elternzeit und auch während dieser Phase unterstützen können. Mit dieser Schnittstelle fließen Informationen zwischen Unternehmen und Mitarbeiter in beide Richtungen“, so Blazek. Neben Weiterbildungsmaßnahmen sind auch Widereinstiegsgespräche empfehlenswert, die bereits einige Wochen vor der Rückkehr in die Kanzlei geführt werden. Dies mit dem Ziel, gemeinsam einen Einarbeitungsplan zu erstellen und über die jeweiligen Erwartungen und Wünsche als auch die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit zu sprechen“, so die Personalexpertin.

Ergänzen lassen sich Unterstützungen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und familienfreundlichen Maßnahmen, die eine schnelle Erwerbsrückkehr erleichtern. Das können beispielsweise die Beratung und Vermittlung von Kinderbetreuung, Zuschüsse für die Kinderbetreuung, ein Eltern-Kind-Büro oder ein informelles Netzwerk für Notfälle usw. sein.


MIT KIND, KEGEL UND JEDE MENGE IDEEN

Die vom Fachkräftemangel besonders betroffenen Anwaltskanzleien sollten vorausschauend kluge Konzepte entwickeln, die die Rückkehrbereitschaft fördern und auch einer Dequalifizierung entgegenwirken. Dazu gehört vor allem, die „Elternzeitler“ über organisatorische Veränderungen, wie zum Beispiel den Einsatz neuer Software, neu eintretende Mitarbeiter oder Anwälte, oder speziell ausgerichtete Beratungsstrategien für neue Mandanten, auf dem Laufenden zu halten.

Sandra Runge ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und kennt sich mit dem Thema aus. Auf ihrer Suche nach dem idealen Kitaplatz gründete sie Coworking Toddler. Das Konzept dahinter verbindet einen Coworking Space mit einer Kita und wurde 2018 im Rahmen des von der Bundesregierung und der Deutschen Wirtschaft kuratierten Wettbewerbs „Land der Ideen“ als Ort der Zukunft ausgezeichnet. „Viele Arbeitgeber und damit auch Kanzleien bedenken nicht, dass heute schon Bewerber sehr genau hinschauen, wie aufgeschlossen der künftige Arbeitgeber gegenüber Begleitung und Unterstützung während der Elternzeit und allgemein in puncto Familienfreundlichkeit ist. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, Kanzleimitarbeiter während der Elternzeit in den Kanzleibetrieb einzubinden, z.B. Einladungen zu Veranstaltungen, Betriebsausflügen und Videotelefonaten, oder ihnen den Zugang zu Schulungen, oder digitalen juristischen Bibliotheken zu ermöglichen, um sich fortzubilden und Wissen zu vertiefen.“ Der Wiedereinstieg sei dann ein kritischer Punkt. „Hier lohnt sich dann auch der Einsatz von Coaches. Entweder intern, indem entsprechend geschulte Mitarbeiter die Rückkehrer gezielt wieder in den Kanzleibetrieb lotsen, oder durch Unterstützung seitens externer Coaches, die sich auf die Tücken bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz verstehen“, so die Juristin.


DAS KIND WÄCHST – DAS EIGENE WISSEN AUCH

Weiterbildung während der Elternzeit – ist das zulässig? Tatsächlich spricht nichts dagegen, wer in Elternzeit ist, darf an Kursen teilnehmen, ob nun in Präsenz- oder Onlineformaten. Der Corona-Pandemie geschuldet findet auch die Weiterbildung ohnehin vorerst digital statt. Kanzleien sind grundsätzlich gut beraten, Mitarbeiter in Elternzeit bei deren IT-Struktur daheim und dem Homeoffice zu unterstützen, denn mit der Rückkehr könnte es bei verstärktem Homeoffice-Einsatz bleiben, gegebenenfalls auch, um den Übergang in die Präsenzphase im Büro besser zu organisieren.


Hinweis

Auch wenn Elternzeit und Elterngeld unabhängig voneinander sind, können Sie die Leistung beantragen, wenn Sie in Elternzeit gehen. Der Antrag lässt sich auch bequem online stellen. Ein zweiseitiger Flyer der Bundesregierung fasst komprimiert zusammen, was Sie wissen müssen. Das Familienportal des Bundes hält vertiefende Informationsbroschüren bereit.


“BEI KANZLEIEN ZEICHNET SICH EIN LEICHT POSITIVER TREND AB”

Ronja Tietje ist Vorstandsvorsitzende im RENO Bundesverband, in dessen Landesverbänden und Ortsvereinen Mitarbeiter der Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte organisiert sind. Im Interview erklärt Tietje ihre Erfahrungen zum Thema Elternzeit und Rückkehr in die Kanzlei.


GESTALTEN KANZLEIEN DEN WIEDEREINSTIEG NACH ELTERNZEIT ORGANISATORISCH ROUTINIERT ODER WO HAKT ES?

Meine Erfahrung ist, dass sich Kanzleien grundsätzlich freuen, wenn Mitarbeiter aus der Elternzeit wieder in den Kanzleialltag einsteigen. Allerdings wird – ob große oder kleine Kanzlei – öfter vergessen, dass sich nicht automatisch an die Zeit anknüpfen lässt, zu der die Mitarbeiterin sich seinerzeit in Elternzeit verabschiedet hat. Häufig wird nicht bedacht, die wiederkehrende Kollegin auf ihrem Stand abzuholen, an die Hand zu nehmen und sie in das aktuelle Kanzleigesehen wieder einzubinden. Das fängt bei Veränderungen in der Personalstruktur an, geht über den vielleicht neuen Arbeitsplatz der Mitarbeiterin bis hin zu Programmveränderungen und deren Schulung, kanzleiintern oder über den jeweiligen Softwareanbieter. Hier wäre es schön, wenn Kanzleien für das Wiederkehrer-Onboarding einen Einarbeitungsplan erstellen würden, um ihn mit der wiederkehrenden Kollegin abzustimmen. Und damit auch deutlich zu machen, dass man sich neben der Freude auch Gedanken gemacht hat.


FÄLLT KANZLEIEN DIE PLANUNG DIESER UNTERSCHIEDLICHEN EBENEN LEICHTER ALS FRÜHER?

Es zeichnet sich tatsächlich ein leicht positiver Trend ab. Das liegt vielleicht auch daran, dass sich Kanzleien nach meinem Eindruck in der heutigen Zeit durch den zunehmenden Fachkräftemangel aber auch durch die Konkurrenz auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt viel öfter mit den unternehmerischen Prozessen in der Kanzlei auseinandersetzen, als sie es vor ein paar Jahren noch getan haben.


ERREICHEN DEN VERBAND HÄUFIG FRAGEN VON MITGLIEDERN RUND UM DIE ELTERNZEIT?

Als Bundesverband haben wir eher weniger Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die nach der Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen möchten. Auf Ortsvereinsebene kommt das dann doch schon öfter vor. Dabei geht es in der Regel aber eher um die Frage nach fachlichem Schulungsbedarf, beispielsweise weil sich das RVG geändert hat.


WAS EMPFEHLEN SIE WIEDEREINSTEIGERN BEI DER RÜCKKEHR?

Wir empfehlen den Kolleginnen sich möglichst frühzeitig mit der Kanzlei in Verbindung zu setzen, um den Wiedereinstieg zu organisieren. Und es gibt ja einiges zu besprechen: zu welchem Zeitpunkt möchte die Mitarbeiterin konkret ihre Arbeit wieder aufnehmen, an welchen Tagen und mit welcher Stundenzahl? Welche Aufgaben sind der Kollegin nach Rückkehr zugedacht. Passt das zu den Vorstellungen der Mitarbeiterin. Gibt es Schulungsbedarf und ist dieser ggf. bereits frühzeitig abzudecken.


BEIM WIEDEREINSTIEG…

…empfehlen wir in der ersten Phase „Geduld“. Geduld, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Geduld, sich daran zu gewöhnen, dass manche Tage nicht so laufen, wie man es von früher gewöhnt ist. Geduld, sich daran zu gewöhnen, dass das Kind krank ist und gefühlt die Arbeit in der Kanzlei liegen bleibt obwohl man selber ja nicht krank ist.



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