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Urteile mit Nachhall: Römermanns Echo – #5 Aufschieberitis bringt Richterin in den Knast

In der fünften Folge geht es um Prokrastination.

Eine Amtsrichterin aus Lüdenscheid wurde Opfer ihrer Aufschieberitis: Sie bearbeitete Akten nicht und täuschte stattdessen die fristgerechte Urteilsabsetzung durch Verfügungen und Vermerke vor. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fand die Polizei einen Karton voller unbearbeiteter Akten. Sie beruft sich auf Prokrastination.

Der Bundesgerichtshof bestätigte ihre Schuld wegen Rechtsbeugung, entdeckte jedoch Fehler bei der Strafzumessung. Der Fall ging ans Landgericht Hagen, das die Richterin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Prof. Dr. Volker Römermann kommentiert das Urteil und beleuchtet mehrere Aspekte: Er diskutiert die Frage, ob es gerecht ist, dass die Amtsrichterin keine Bewährungsstrafe erhalten hat. Zudem bewertet er die Verteidigungsstrategie, die auf Prokrastination basiert, und schildert, wie dieses Thema in seinem Kollegenkreis gehandhabt wird.

Podcast: Urteile mit Nachhall: Römermanns Echo

 

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