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Rechtlicher Rahmen des Kürzungs- und Verteilungsverfahrens

Das Kürzungs- und Verteilungsverfahren findet seine gesetzlich normierten Grundlagen vor allem in den §§ 107 und 109 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Insbesondere diese Normen sollen neben den ebenfalls einschlägigen § 118 VVG sowie § 116 Abs. 4 SGB X die Basis für eine möglichst gerechte Verteilung begrenzter Mittel unter den Anspruchstellern schaffen.

Um einen Wettlauf zwischen den unterschiedlichen Anspruchstellern um eine möglichst umfassende Befriedigung aus der Deckungssumme (Prinzip der „vertikalen temporalen Teilung“) zu verhindern, hat der Gesetzgeber in § 109 S. 1 VVG das Prinzip der „horizontalen temporalen Teilung“ verankert. Als Folge dieser Regelung hat der Versicherer alle berechtigten Forderungen – unter Umständen von mehreren Geschädigten – lediglich nach dem Verhältnis ihrer Beträge zu erfüllen. Für den ungedeckten Teil der berechtigten Forderungen wiederum ist der Schädiger selbst eintrittspflichtig, soweit er in diesem Umfang überhaupt solvent ist (Car, Die große Unbekannte – Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung, S. 51–70).

 

Schadensprognose

Nach einhelliger Auffassung obliegt dem Versicherer aufbauend auf § 109 S. 2 VVG nicht nur die Verpflichtung, die bereits an ihn herangetragenen Forderungen, sondern auch die absehbaren, aber noch nicht konkret erhobenen Forderungen zu berücksichtigen (BGH VersR 1982, 791, 793). Diese Verpflichtung führt dazu, dass der Versicherer eine Schadensprognose über den gesamten und damit auch zukünftigen Schadensverlauf sowie mögliche Schadenaufwendungen zu erstellen hat. Kommt der Versicherer dieser Verpflichtung nicht nach, besteht für ihn das Risiko, über die Deckungssumme hinaus leisten zu müssen. Eine aufgrund fehlender oder fehlerhaft erbrachte Zuvielleistung des Versicherers wird nicht auf die Deckungssumme angerechnet, soweit zukünftig mit der Geltendmachung weiterer, auch entfernt liegender Ansprüche, zu rechnen war (Car, Die große Unbekannte – Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung, S. 51–70). Durch diese Vorgaben soll der Versicherer in die Lage versetzt werden, seiner gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, ohne dabei einzelne Parteien zu bevorzugen oder zu benachteiligen.

 

Kürzungs- und Verteilungsverfahren umfasst sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche und mathematische Aspekte

Das Kürzungs- und Verteilungsverfahren erweist sich somit – trotz einer vermeintlich überschaubaren Anzahl an einschlägigen gesetzlichen Regelungen – als ein komplexer Prozess, der sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche und mathematische Aspekte umfasst. Das Kürzungs- und Verteilungsverfahren verfolgt das Ziel, eine gerechte und transparente Verteilung der begrenzten Deckungssumme zu gewährleisten.

Daher ist, um das Kürzungs- und Verteilungsverfahren rechtssicher und effektiv durchführen zu können, eine vollständige Dokumentation aller Ansprüche sowie eine transparente Kommunikation zwischen der Haftpflichtversicherung, den Geschädigtenvertretern und weiteren Anspruchstellern ratsam und unerlässlich. Diese Maßnahmen sollen Transparenz schaffen und das Vertrauen der Betroffenen in den Verteilungsprozess fördern (Lieder, DZWIR 14(12)/2004, 509–512).

 

Ein konsequent systematisches und transparentes Vorgehen ist erforderlich

Klarheit in der Kommunikation reduziert potenzielle Missverständnisse und stellt sicher, dass die Verteilung auf nachvollziehbaren Berechnungen basiert (Heß/Löfflad/Weng). Fehlerhafte oder lückenhafte Dokumentationen können nicht nur rechtliche Konflikte nach sich ziehen, sondern auch den gesamten Ablauf des Verfahrens verzögern (Deutsche Rentenversicherung Bund, 2024). Um den Interessen insbesondere der unmittelbar Geschädigten gerecht zu werden, ist daher ein konsequent systematisches und transparentes Vorgehen erforderlich, welches die komplexen Anforderungen des Kürzungs- und Verteilungsverfahrens erfüllt.

 

Ein Auszug aus dem Buch Cordula Schah Sedi, Michel Schah Sedi, Personenschäden, 4. Auflage 2025, S. 358-359.

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