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„Mandanten sind meist am künstlerischen Prozess direkt beteiligt“

Als Kind einer Schauspielerin wuchs Anna Umberg zwischen Theaterstühlen und Bühne auf. Kein Wunder, dass sie heute als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei horak.Rechtsanwälte Schauspieler und Bühnenkünstler berät. Ein Gespräch über die knappen Mittel im Theaterbetrieb, viel juristisches Engagement und mühsames Agieren vor Gericht.

Ihre beiden Eltern waren am Theater, als Kind haben Sie viel Zeit dort verbracht. Woran erinnern Sie sich noch?

Ich saß einmal unter den Zuschauern, als meine Mutter in der Premiere von „Doña Rosita bleibt ledig“ mitspielte. In dem Stück kommt es zu einer Abschiedsszene, die mir damals als Fünfährige so nahe ging, dass ein lautes Schluchzen von mir im ganzen Zuschauerraum zu hören war. Ich lief damals viel hinter den Theaterbühnen herum, in der Maske wurden mir die Haare geschnitten, ich schaute beim Proben zu, habe in der Kantine gegessen und die Darsteller und Mitarbeiter waren sehr nett zu mir. Neben der juristischen Expertise nützt mir natürlich meine Nähe zum Theaterbetrieb, ich bin vertraut mit den typischen Abläufen und klassischen Konflikten dort.

Nun sitzen Sie nicht mehr hinter der Bühne, sondern die Theaterleute sind Mandanten bei ihnen. Welche juristischen „Stücke“ werden in Ihrer Kanzlei aufgeführt?

Meist habe ich Einzelpersonen als Mandanten, das ist dann die gesamte Bandbreite des kulturellen Betriebs: Regisseure, Schauspieler, Tänzer und Sänger, also meist diejenigen, die auch am kreativen Prozess der aufgeführten Stücke beteiligt sind. Praktisch kein Mandat hat Berührungspunkte nur zu einem Rechtsgebiet allein. Häufig sind im Bühnen- und Theaterrecht Verträge zu prüfen. Zum Beispiel wenn das Engagement eines Darstellers für ein Stück in einer Saison rechtlich festgelegt wird. Die sind mitunter recht kurzgehalten. Aus Juristensicht würde ich diese umfangreicher und sicherer gestalten. Gerade im Urheberrecht, das ich spezialisiert betreue, wird das schnell zu einem Problem.

Warum ist das so?

Gerade bei urheberrechtlichen Regelungen kann ein Vertragspartner geradezu erschlagen werden von der Dichte juristischer Sachverhalte, und ausgerechnet die sind meist kurz, werden manchmal auf vier oder fünf Seiten erledigt. Oft sind Rechte am Bild oder der Person nicht richtig geklärt, die Verwendung auf Postern, Flyern oder Bilder des Darstellers auf Social Media-Kanälen. Vor allem die Beratungsebenen Social Media und Urheberrecht erkläre ich Künstlern auch in Workshops, mit allen juristischen Fragen und Fallen, die hier lauern. Ganz anders sieht es bei Film-, Musik- und Streamingdienst-Produktionen aus, das sind dann viel umfassendere Vertragswerte. Es geht dann auch um die globale Vermarktung, an einer Produktion hängt enorm viel Geld.

Also auch eine Ressourcenfrage?

Natürlich haben solche großen Produktionen auch andere Budgets, die zur Verfügung stehen. Anders als am Theater, an denen meist auch keine juristische Beratung möglich ist, da die Mittel knapp sind und man keine eigene Rechtsabteilung hat. Hier müssen sich die Künstler selbst kümmern, wenn sie juristische Fragen haben.

Wie sieht es mit dem Austausch unter Kollegen aus?

Man braucht schon ein breit gefächertes Netzwerk, im Anwaltverein gibt es die Arbeitsgruppe Geistiges Eigentum und Medien, zur Fachliteratur gehört die GRUR zum gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, und natürlich tauscht man sich mit Kolleginnen und Kollegen aus, die Mandanten aus der Kreativszene betreuen.

Manche ihrer Mandanten arbeiten allein, stemmen ihre Projekte selbst. Welche rechtlichen Konflikte können hier entstehen?

Kürzlich hatte ich eine Performance-Künstlerin beraten, das ist noch einmal etwas Anderes, weil diese Gruppe ihre Werke ja oft komplett allein gestalten. Die wollen sich absichern, weil sie auch nicht den sicheren Rückhalt haben wie eine Theaterleitung, die sind direkt selbst für ihr Projekt verantwortlich. Die wollen wissen, ob sie sich rechtlich im sicheren Bereich bewegen, wenn sie beispielsweise fremde Tonaufnahmen verwenden. Die wissen zwar, dass man in bestimmten Fällen Gelder an Verwertungsgesellschaften zahlen muss. Aber welche Rechte sie dadurch erwerben und vor allem wie weit die sich erstrecken, wissen sie nicht. Wenn ich mir dann das Projekt anschaue, fallen mir häufig noch andere juristische Schwierigkeiten auf, die ich dann gleich anspreche. Am Ende ist dann oft mehr zu klären als der eigentliche Anlass, wegen dem die Mandantschaft eigentlich zu mir kam.

Und natürlich geht es auch um Geld.

Ich schaue mir die vertraglichen Regelungen zu Vergütungen, Tantiemen und Ausschüttungen an, es kann darum gehen, ob und wie viel gezahlt wird, wenn Aufführungen oder Sendungen im Fernsehen oder bei Streamingdiensten ausgestrahlt und auch wiederholt gezeigt werden.

Ein konkretes Beispiel?

In der Presse konnte man über Jahre mitverfolgen, wie ein Kameramann um nachträgliche Tantiemen bei wiederholten Ausstrahlungen kämpfte. Er hatte bei der Produktion der Serie „Das Boot“ mitgearbeitet und sich auf diesen „Bestsellerparagrafen“ berufen. Zwar hatte er schon eine Nachvergütung bekommen, aber die Serie wurde derart oft wiederholt und erzielte besonders hohe Einnahmen, dass man auch von einem neuen Wert ausgehen muss, so dass Beteiligten nachträglich mehr Geld zustehen kann. Diesen Anspruch kann man aus § 32a UrhG herleiten.

Dieser Streit zog sich über 14 Jahre hin und endete erst vor wenigen Wochen mit einer Einigung der Parteien. Auf solche juristischen Marathons dürfte nicht jeder Lust haben.

Vor allem dann nicht, wenn man Anwalts- und Gerichtskosten selbst bezahlen muss. Viele Rechtsschutzversicherungen schließen den urheberrechtlichen Bereich aus, privat können oder wollen das viele Mandanten nicht selbst bezahlen. Selbst wenn eine Gewerkschaft die Prozesskosten trägt, drohen Nachteile.

Welche?

In der Theaterszene wird häufig wenig geklagt. Zwei Gründe dafür: man scheut die Auseinandersetzung, weil man bei der nächsten Spielzeit vielleicht nicht mehr dabei ist und keine Rollen bekommt, die Sache sich herumspricht. Viele Schauspieler möchten das nicht riskieren, fürchten vielleicht auch, künftig überhaupt schwieriger an Engagements zu kommen.

Und zweitens?

Richter tun sich häufig schwer mit der Schauspiel- und Theaterwelt, den Mechanismen und

Arbeitsroutinen dort. Gerichte sind hierauf nicht spezialisiert, diese Streitigkeiten sind auch nicht so häufig, deshalb fehlt oft das Verständnis.

Womit tun sich die Gerichte dann schwer?

Vieles im Alltagsbetrieb der Theater läuft unverbindlich, wird mündlich geregelt, da wird nicht jedes Gespräch oder jede Absprache zwischen Darstellern und Theaterleitung akribisch festgehalten. Ich erinnere mich an eine Verhandlung, in der der Richter verzweifelt zu Vergleichen aus dem Fußball griff. Nicht umsonst gibt es ja auch die Bühnenschiedsgerichtsbarkeit, Konflikte zwischen den Künstlern und Theatern werden vor den speziellen Bühnenschiedsgerichten verhandelt.

Bei den Landgerichten ist es etwas einfacher, da gibt es Kammern für Urheberrecht, aber auch da geht es meist um klassische Streitigkeiten wie Filesharing, unerlaubtes Verwenden von Fotos und nicht um Konflikte an Theaterhäusern. Und bis dann terminiert ist, dauert es auch wieder, das bringt ein Theater in Schwierigkeiten, denn wenn man nicht weiß, ob man z.B. einen Darsteller für ein Stück jetzt besetzen muss oder nicht, kann man auch nicht planen. Die Spielpläne an den Häusern werden mit hohem zeitlichem Vorlauf erarbeitet, das macht alles noch schwieriger.

Von welchen Planungsdauern sprechen wir dann?

Machen Sie einem Theater doch einmal den Vorschlag, einen FAUST zu inszenieren. Dann wird es sagen: schöne Idee, da sprechen wir in drei Jahren noch einmal drüber.

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