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Frische Farben und Paragraphen – Kunst in der Kanzlei

Kreativität ist nicht der erste Begriff, der Menschen in den Sinn  kommt, wenn sie an Rechtsanwälte denken. Und so war Kunst in der Kanzlei  auch lange Jahre nur etwas für Individualisten. In den 1980er Jahren  war es ein  besonderes Statussymbol, als Kanzlei eine Kunstsammlung zu besitzen. Und selbst heute, wo mehr Unternehmen und Kanzleien eigene Sammlungen besitzen und präsentieren, spielt dieses „gewisse Etwas“, das exklusive Flair von Kunst, noch immer eine wichtige Rolle. Man gibt  sich wohlsituiert, schick und kreativ zugleich. Das zeugt von einer gewissen Geisteshaltung und wirkt auf Mandanten durchaus attraktiv.

Kunst, Kultur, Kanzlei – Der Anwalt als Kunstsammler

In einigen Sammlungen befinden sich Werke weltberühmter Künstler der modernen und vor allem der zeitgenössischen Kunst, wie etwa Andy Warhol,  David Hockney oder Gerhard Richter. Manche Kanzlei gleicht einer Galerie, dicht mit Gegenwartskunst bestückt und kleinen Schildchen darunter, die Künstler und Titel ausweisen. Einige Anwälte sind nebenbei kuratorisch tätig, bieten kleine Führungen an, verleihen einzelne Werke  zu Ausstellungszwecken an Museen oder erhalten Bilder von Künstlern als  Gegenleistung für Rechtsberatung. Doch Sammlungen diesen Ranges –  hauptsächlich in den USA angesiedelt – gibt es nach wie vor nur wenige.

Schön und erschwinglich – Alternativen zur eigenen Sammlung

Viele Anwälte schrecken bei dem Gedanken an Kunst in der Kanzlei zurück, weil sie hohe Anschaffungskosten befürchten. Doch man braucht nicht zwingend selbst ein Kunstsammler mit  üppigem Budget zu sein, um seine Kanzlei durch Kunstwerke aufzuwerten.  Eine Alternative zum kostspieligen Erwerb ist das Leihen von Kunst.

Es gibt spezialisierte Berater, die Kanzlei- und Unternehmensinhaber in ihren Geschäftsräumen aufsuchen und vor Ort besprechen, welche Art  von Kunst den Vorstellungen der Kunden entsprechen und in das Ambiente passen könnte. Es müssen sich natürlich nicht zwingend die Partner um dieses Thema kümmern. Nicht selten wird kunstaffinen Mitarbeitern in der Kanzlei die Auswahl der Kunstwerke, der Rahmen sowie die weitere  Abwicklung anvertraut. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf ca.  30-50 EUR pro Bild, vereinzelt jedoch auch deutlich darunter (vgl. z.B.  die Angebote der Graphothek Berlin).  Dabei handelt es sich natürlich nicht um besonders wertvolle Werke, bei  denen auch der Aspekt der Versicherung wichtig und kostenrelevant wäre.

Wer nicht leihen möchte, kann alternativ auch lokale Künstler in den Kanzleiräumen ausstellen lassen. Das ist eine Win-Win-Situation,  weil dem Künstler eine Ausstellungsmöglichkeit geboten wird, die ihn  bekannt macht und im Idealfall zum Verkauf von Werken führt.

Kunst für die Kanzlei – Die Auswahlkriterien

Woher man die Werke auch immer bezieht: Die Kunst muss zur Kanzlei passen. Insofern ist es wichtig, vorab einige grundlegende Überlegungen anzustellen:

  • Welche Bereiche in der Kanzlei sollen bestückt werden: Sekretariat, Flur oder Konferenzraum?
  • Welche Kunstgattung ist gewünscht: Malerei, Fotografie, Grafik –  salopp „Flachware“ genannt – oder gibt es vielleicht auch einen  geeigneten Bereich für eine Skulptur oder Installation?
  • Welche Farben sind passend: kräftig leuchtend oder eher gedeckt, ruhig oder expressiv-dynamisch?
  • Soll es sich um gegenständliche oder abstrakte Darstellungen handeln? Sollen die Werke auch zum Nachdenken anregen oder bloß  attraktiv und dekorativ sein?

Und auch die Mandanten sollten im Hinterkopf behalten werden. Wer hauptsächlich KMU berät, wird möglicherweise eine andere Auswahl treffen als ein Medizinrechtler. Da man die Werte und  Anschauungen seiner Mandanten nicht kennt, sollten die Motive jedenfalls  weder in politischer noch in religiöser Hinsicht anstößig sein.

Kunst in der Kanzlei – Die Vorteile

Kunst in der Kanzlei ist heute längst noch nicht allgegenwärtig, doch mehr und mehr Anwälte entdecken ihre Vorteile:

  • Kunst schafft eine angenehme Atmosphäre; leuchtende Farben und spannende Kompositionen wirken positiver und inspirierender als sterile Büroflure. Das erfreut Mandanten und Mitarbeiter  gleichermaßen.
  • Wenn die Bilder in regelmäßigem Turnus wechseln, kann man das gut mit einer Vernissage verbinden, zu der man die Künstler und ausgewählte Mandanten lädt. In anregender Atmosphäre kann dann – bei Sekt und Canapés – die Mandantenbindung in einem anderen Rahmen gestärkt werden.
  • Kunst bietet Reibungsfläche, fördert die Kreativität und regt zum Gespräch an.
  • Kunst transportiert Individualität, Geschmack und einen Sinn für Ästhetik. Dies hebt die Kanzlei von Mitbewerbern ab und spricht Mandanten an.
  • Und schließlich: Kunst kann auch eine solide Wertanlage sein.

Tipp: Wer als Kanzleiinhaber eine profilierte  Kunstsammlung besitzt und diese im Rahmen seines Unternehmens weiter  entwickeln möchte, kann sich an den Kulturkreis der deutschen Wirtschaft, und dort insbesondere an den Arbeitskreis Corporate Collecting (ACC) wenden. Dem ACC gehören derzeit 36 Unternehmen und unternehmensnahe  Stiftungen an, die das Fördern, Sammeln, Bewahren und Vermitteln von  Kunst als wichtigen Teil ihrer Firmenkultur sehen und deren Sammlungen  Teil ihrer Unternehmenskommunikation sind.

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