Kreativität ist nicht der erste Begriff, der Menschen in den Sinn kommt, wenn sie an Rechtsanwälte denken. Und so war Kunst in der Kanzlei auch lange Jahre nur etwas für Individualisten. In den 1980er Jahren war es ein besonderes Statussymbol, als Kanzlei eine Kunstsammlung zu besitzen. Und selbst heute, wo mehr Unternehmen und Kanzleien eigene Sammlungen besitzen und präsentieren, spielt dieses „gewisse Etwas“, das exklusive Flair von Kunst, noch immer eine wichtige Rolle. Man gibt sich wohlsituiert, schick und kreativ zugleich. Das zeugt von einer gewissen Geisteshaltung und wirkt auf Mandanten durchaus attraktiv.
In einigen Sammlungen befinden sich Werke weltberühmter Künstler der modernen und vor allem der zeitgenössischen Kunst, wie etwa Andy Warhol, David Hockney oder Gerhard Richter. Manche Kanzlei gleicht einer Galerie, dicht mit Gegenwartskunst bestückt und kleinen Schildchen darunter, die Künstler und Titel ausweisen. Einige Anwälte sind nebenbei kuratorisch tätig, bieten kleine Führungen an, verleihen einzelne Werke zu Ausstellungszwecken an Museen oder erhalten Bilder von Künstlern als Gegenleistung für Rechtsberatung. Doch Sammlungen diesen Ranges – hauptsächlich in den USA angesiedelt – gibt es nach wie vor nur wenige.
Viele Anwälte schrecken bei dem Gedanken an Kunst in der Kanzlei zurück, weil sie hohe Anschaffungskosten befürchten. Doch man braucht nicht zwingend selbst ein Kunstsammler mit üppigem Budget zu sein, um seine Kanzlei durch Kunstwerke aufzuwerten. Eine Alternative zum kostspieligen Erwerb ist das Leihen von Kunst.
Es gibt spezialisierte Berater, die Kanzlei- und Unternehmensinhaber in ihren Geschäftsräumen aufsuchen und vor Ort besprechen, welche Art von Kunst den Vorstellungen der Kunden entsprechen und in das Ambiente passen könnte. Es müssen sich natürlich nicht zwingend die Partner um dieses Thema kümmern. Nicht selten wird kunstaffinen Mitarbeitern in der Kanzlei die Auswahl der Kunstwerke, der Rahmen sowie die weitere Abwicklung anvertraut. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf ca. 30-50 EUR pro Bild, vereinzelt jedoch auch deutlich darunter (vgl. z.B. die Angebote der Graphothek Berlin). Dabei handelt es sich natürlich nicht um besonders wertvolle Werke, bei denen auch der Aspekt der Versicherung wichtig und kostenrelevant wäre.
Wer nicht leihen möchte, kann alternativ auch lokale Künstler in den Kanzleiräumen ausstellen lassen. Das ist eine Win-Win-Situation, weil dem Künstler eine Ausstellungsmöglichkeit geboten wird, die ihn bekannt macht und im Idealfall zum Verkauf von Werken führt.
Woher man die Werke auch immer bezieht: Die Kunst muss zur Kanzlei passen. Insofern ist es wichtig, vorab einige grundlegende Überlegungen anzustellen:
Und auch die Mandanten sollten im Hinterkopf behalten werden. Wer hauptsächlich KMU berät, wird möglicherweise eine andere Auswahl treffen als ein Medizinrechtler. Da man die Werte und Anschauungen seiner Mandanten nicht kennt, sollten die Motive jedenfalls weder in politischer noch in religiöser Hinsicht anstößig sein.
Kunst in der Kanzlei ist heute längst noch nicht allgegenwärtig, doch mehr und mehr Anwälte entdecken ihre Vorteile:
Tipp: Wer als Kanzleiinhaber eine profilierte Kunstsammlung besitzt und diese im Rahmen seines Unternehmens weiter entwickeln möchte, kann sich an den Kulturkreis der deutschen Wirtschaft, und dort insbesondere an den Arbeitskreis Corporate Collecting (ACC) wenden. Dem ACC gehören derzeit 36 Unternehmen und unternehmensnahe Stiftungen an, die das Fördern, Sammeln, Bewahren und Vermitteln von Kunst als wichtigen Teil ihrer Firmenkultur sehen und deren Sammlungen Teil ihrer Unternehmenskommunikation sind.
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