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Datenschutz in der Kanzlei: die „Gap Analysis“

Gibt es innerhalb Ihrer Sozietät festgelegte Löschfristen und wer kontrolliert diese? Haben in Ihrer Kanzlei nur die notwendigen Personen Zugriffsrechte auf sensible Mandantendaten? Und sind Ihre PCs und mobilen Geräte ausreichend vor Attacken geschützt?

Heute, zum Europäischen Datenschutztag, widmen wir uns einem Thema, das Sie als Anwältinnen und Anwälte, die tagtäglich vertrauliche und personenbezogene Informationen handhaben, nicht aus den Augen verlieren sollten.

Aufgrund der DSGVO sind Unternehmen und Unternehmer dazu verpflichtet, eine sogenannte „Gap Analysis“ (Schwachstellenanalyse) durchzuführen. Vor allem wegen Bußgeld- und Reputationsverlustrisiken sowie drohender Schadenersatzforderungen ist es empfehlenswert, regelmäßig, etwa jährlich, eine Gap Analysis durchzuführen.

In dem Video erklärt Referentin Ronja Tietje, was genau es dabei zu beachten gilt.

Bei diesem Videoausschnitt handelt es sich um einen Auszug aus dem Webinar „Datenschutz in der Kanzlei“ vom 12.11.2024.

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