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„Bei internationalen Mitarbeitereinsätzen ganzheitlich beraten“

In einer globalisierten Wirtschaftswelt werden Fachkräfte von Unternehmen weltweit dort eingesetzt, wo sie benötigt werden. Das zwingt sie dazu, sich fortlaufend mit ausländischen Vorschriften und Gesetzen auseinanderzusetzen. Um sich von juristischen Fallstricken zu entlasten, konzentrieren sich spezialisierte Juristen auf die komplexen juristischen Probleme rund um die Mitarbeiterentsendung. Dr. Thomas Wolf von KPMG Law ist einer von ihnen. Im Interview erläutert er die Herausforderungen und juristischen Aufgaben und welche Folgen die Corona-Pandemie zeigt.

Dr. Thomas Wolf ist Partner der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und dort im Bereich Global Mobility Services tätig. KPMG ist ein Firmennetzwerk mit rund 220.000 Mitarbei­tern in 147 Ländern und Territorien. Auch in Deutschland gehört sie zu den führenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen, insgesamt sind bei KPMG in Deutschland circa 450 Juristinnen und Juristen beschäftigt.

Wie stellt sich der Beratungsbedarf Ihrer Mandanten auch angesichts der COVID 19-Pandemie perspektivisch dar?

Aus meiner Sicht haben wir eine stabile und sogar stark wachsende Nachfrage nach Steuer- und Rechtsberatungsleistungen. Daneben wächst auch der Bereich der Unternehmensberatung stark. Dies wird insbesondere durch eine zunehmende Digitalisierung des Wirtschaftslebens und damit auch von Rechtsabteilungen getrieben. Neben dem Einsatz von Legal Tech geht es darum, neue und effektivere Strukturen und Arbeitsabläufe zu implementieren. Vor dem Hintergrund der COVID-19 Auswirkungen ist insbesondere mit einer steigenden Nachfrage nach Restrukturierungs- und Insolvenzrechtlicher Expertise zu rechnen.

Wie weit spannt sich die juristische Beratung im Bereich Global Mobility?

Die Beratung im Bereich Global Mobility Services geht weit über die klassische juristische Beratung hinaus. Das umfasst insbesondere die Bereiche Steuer- und Sozialversicherungsrecht sowie arbeits- und aufenthaltsrechtliche Aspekte. Besonders herausfordernd ist dabei, mit anderen Rechtsordnungen umzugehen, die teilweise spezielle Anforderungen stellen. Im Kern geht es um die ganzheitliche Beratung bei internationalen Mitarbeitereinsätzen. Erfasst werden hierbei nicht nur mittel- und längerfristige Einsätze im Ausland, sondern auch kurzfristige internationale Dienstreisen. Zunehmend wichtiger wird in der Beratung das Thema Prozesse und IT. Kunden erwarten den Einsatz moderner Technologien, um auch bei Sachverhalten mit hohen Fallzahlen effizient zu arbeiten. Dies betrifft beispielsweise die automatisierte Übernahme von Personal-, Unternehmens- und Reisedaten oder die Erledigung von Aufgaben durch den Einsatz von Robotern. Längst haben sich Spezialisten-Teams etabliert, die auf den Bereich Global Mobility ausgerichtete IT-Produkte entwickeln und anbieten.

Wie lange fokussiert sich KPMG schon auf diesen Bereich?

Die Beratung im Bereich Global Mobility Services ist schon lange ein integraler Bestandteil des Beratungsangebots von KPMG. Während die Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen von KPMG beraten werden, berät KPMG Law – im engen Schulterschluss – zu den arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Themen bei internationalen Mitarbeitereinsätzen. Das Team bei KPMG Law in Deutschland setzt sich zusammen aus Arbeitsrechtlern, die sich entsprechend spezialisiert haben, aber auch Kolleginnen und Kollegen mit ausländischen juristischen Studienabschlüssen. Wichtig ist – neben exzellentem Fachwissen – die Fähigkeit zuzuhören und sich in andere Rechtsordnungen einzudenken.

Welche Unternehmenssegmente haben besonderen Beratungsbedarf und warum?

Der Beratungsbedarf ist stark geprägt von dem Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens. Beispielsweise haben deutsche Großunternehmen mit einem international ausgerichteten Projekt- und Montagegeschäft deutlich mehr Beratungsbedarf als der national orientierte Mittelstand. Die besondere Herausforderung liegt darin, dass die Beratung bei Global Mobility Services interdisziplinär ausgerichtet ist und die einzelnen Rechtsbereiche nicht immer nahtlos ineinandergreifen. Beispielsweise kann es sogar dazu kommen, dass steuerrechtliche Anforderungen arbeitsrechtlich nicht oder nur sehr schwer umsetzbar sind oder rechtlich notwendige Modelle unternehmerisch nicht gewollt sind.

Sind Spezialisierungen oder bestimmte Auslandserfahrungen vorauszusetzen, um dieses juristischen Aufgabenfeld zu bewältigen?

Auslandserfahrungen sind – wie bei vielen Karrierewegen – sinnvoll, aber nicht zwingend. Auch Berufseinsteiger sind im Bereich Global Mobility Services gut aufgehoben.

Was kann die Beratung noch einmal besonders komplex gestalten?

Wie schon angesprochen, ist die Interdisziplinarität eine besondere Herausforderung. Hinzu kommt, dass bei der Bewertung des Sachverhalts in der Regel nicht nur eine Rechtsordnung zu berücksichtigen ist, sondern der inländische und der ausländische Regelungsrahmen betrachtet werden müssen. Daneben gibt es Bereiche, die noch durch hohe Fallzahlen geprägt sind, so zum Beispiel die Bewertung internationaler Dienstreisen. Diese finden oft kurzfristig statt und können allein aufgrund des hohen Volumens nicht manuell bewertet werden. Betrachtet man, dass ein DAX-Unternehmen – in den Zeiten vor COVID – leicht auf ein jährliches Dienstreisevolumen von 30.000 Reisen und mehr kam, so liegt die Komplexität auf der Hand. Hier bedarf es automatisierter Bewertungen und klarer Prozesse.

Homeoffice und Videotelefonie haben Corona-bedingt stark zugenommen. Mit welchen Auswirkungen für die Unternehmen?

In der Tat hat sich die Arbeitswelt infolge der Pandemie verändert. Dies gilt auch für die Art und Weise internationaler Mitarbeitereinsätze. Hier stellen sich nun zahlreiche Fragen rund um das Thema Homeoffice im Ausland. Wie ist beispielsweise die steuer-, sozialversicherungs-, arbeits- und aufenthaltsrechtliche Situation, wenn ein amerikanischer Staatsbürger, der einen Aufenthaltstitel für Deutschland hat, nicht mehr in Deutschland an seinem Arbeitsplatz tätig werden kann, sondern nun plötzlich in Frankreich bei seinen Schwiegereltern für mehrere Monate im Homeoffice sitzt? Unter dem Begriff „Work from anywhere“ stellen sich für die Global-Mobility-Experten ganz neue Fragen. Entsendungen werden, dies geht auch gar nicht anders, teilweise virtuell ausgeführt. Wenngleich die Pandemie unsere Arbeitswelt stark verändert hat, werden aber auch Entsendungen in der Zukunft nicht wegfallen. Sie mögen sich zahlenmäßig verändern, aber es wird auf absehbare Zeit noch erforderlich sein, dass Mitarbeiter grenzüberschreitend eingesetzt werden. Dies ist nicht zuletzt auch eine Folge, dass es zunehmend schwieriger wird, den richtigen Experten am richtigen Ort zu haben.

Inwieweit beeinflusst die voranschreitende Digitalisierung die juristische Arbeit? Mit welchem Beratungsbedarf rechnen Sie künftig aufgrund digitaler Arbeitsprozesse, den Einsatz von KI und Industrie 2.0?

Die Digitalisierung war im Bereich Global Mobility Services schon recht früh ein Thema. Hier sehen wir nach wie vor eine starke Nachfrage unserer Mandanten. Die Erwartung an einen zunehmenden Einsatz von IT-Tools und eine möglichst optimale User Experience sind klar formuliert.

Im kommenden Jahr wird der Brexit vollzogen sein. Wie wirken sich Prozesse wie solche EU-Austritte auch auf Ihre juristische Arbeit aus?

Der Brexit ist in der Tat von besonderer Relevanz im Bereich Global Mobility. Aus aufenthaltsrechtlicher Sicht fragt sich, welche Möglichkeiten EU-Bürger haben, um auch nach dem 31. Dezember 2020 dauerhaft ein Aufenthaltsrecht in Großbritannien zu haben. Hier gab es eine Reihe von Unklarheiten, und für Unternehmen war es aus Fürsorgegesichtspunkten wichtig, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern rechtzeitig Sicherheit zu bieten. Ab dem 1. Januar 2021 wird Großbritannien EU-Bürger wie andere Drittstaatsangehörige behandeln. Dies bringt neue Herausforderungen für den Einsatz von Mitarbeitern mit sich. Betroffen ist aber auch die Mobilität von in Großbritannien eingesetzten ausländischen Mitarbeitern in der EU. Dies ist ein nicht zu unterschätzendes Thema.

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