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Autonomie vs. Flexibilität – Was Arbeitnehmer wirklich brauchen

Unsere Arbeitswelt unterliegt ständiger Veränderung. Ein viel diskutiertes Thema dreht sich dabei um flexibles Arbeiten. Dieser Beitrag skizziert die feinen Unterschiede zwischen Flexibilität und Autonomie und ihre Bedeutung für Zufriedenheit und Produktivität von angestellten Juristen und Anwälten.

 

Flexibilität: Ein weiter Begriff

Work-life-balance, flexible Arbeitsmodelle, remote work, hybrid, … – es gibt viele buzzwords im Kontext rund um zeitgemäßes Arbeiten. Im Kern sind die meisten aber auf eine Eigenschaft zurückzuführen: Flexibilität.

Flexibilität am Arbeitsplatz beinhaltet die Möglichkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder auch die Arbeitsweise und -inhalte den individuellen Bedürfnissen oder Stärken anzupassen, um Arbeit und Privatleben besser miteinander in Einklang zu bringen. Was auch immer es ist, das flexibler gestaltet werden soll: zuvor müssen die Mitarbeiter Rücksprache mit der Führungskraft oder Kollegen halten und sich danach dennoch wieder an bestimmte Vorgaben halten (z.B. höchstens zwei Homeoffice-Tage pro Woche).

Angesichts der unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten bleibt z.B. für Bewerber oft unklar, was Arbeitgeber genau meinen, wenn sie von Flexibilität sprechen. Gleitzeit, Homeoffice an bestimmten Tagen, “Arbeiten von überall” – das alles bietet natürlich einen gewissen Grad an Flexibilität gegenüber der starren Vorgabe, montags bis freitags von 9-18 Uhr in der Kanzlei am Schreibtisch zu sitzen. Allerdings ist es wiederum nicht sehr flexibel, wenn beispielsweise Homeoffice gewährt, zugleich aber festgelegt wird, an welchen Tagen der oder die Angestellte ins Büro kommen muss. Ein kleines Dilemma. Doch es gibt eine Alternative.

 

Die bessere Flexibilität: Autonomie

Für Angestellte hat sich also eine Form des hybriden Arbeitens – von zu Hause, aber mit einer vorgeschriebenen Anzahl von Tagen pro Woche im Büro – weitestgehend durchgesetzt. Doch der starre Rahmen schränkt die Flexibilität sehr ein.

Was die Angestellten wirklich wollen, ist nicht mehr bloß ein mehr oder weniger an Flexibilität, sondern vielmehr die Steigerungsform: Autonomie. Autonomie ist ein besonders ausgeprägter Grad an Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit. Autonome Mitarbeiter können unabhängig Entscheidungen treffen und Zeit, Ort, Aufgaben und Arbeitsweise eigenständig planen und umsetzen.

 

Vorteile von Autonomie

Freiheit, Flexibilität und Unabhängigkeit hinsichtlich der Wahl von Mandanten, Mandaten, Fachgebiet, Zeit und Ort der Arbeit sind nur einige der Gründe, warum Juristen den Entschluss fassen, sich mit einer eigenen Kanzlei als Rechtsanwälte selbstständig zu machen. Doch auch im Angestelltenverhältnis hat ein hoher Grad an Selbstbestimmung viele Vorteile.

Die bewusste Übernahme von Verantwortung für ihre Aufgaben führt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu einem gestärkten Gefühl der Selbstwirksamkeit. Sie spüren, wie ihre Entscheidungen Einfluss auf den Erfolg haben und erleben die direkte Konsequenz ihres Handelns. Daraus entwickelt sich eine entsprechend starke Identifikation mit den Unternehmenszielen. Die Bindung an das Unternehmen oder die Kanzlei wird enger und die Fluktuation verringert.

Statt die Mitarbeiter also klassisch mit der Aussicht auf Belohnung – also extrinsisch – zu motivieren, ist es nachhaltiger, auf die durch autonomes Arbeiten entstehende intrinsische Motivation zu setzen. Schließlich ist den Angestellten bewusst, dass mit dem Gewähren von Autonomie und mehr Handlungsspielraum ein Vertrauensvorschuss des Arbeitgebers einhergeht. Schon dadurch spüren sie eine Motivation, gute Arbeit zu leisten und sich dieses Vertrauen auch “zu verdienen”.

Das bedeutet nicht, dass äußere Anreize, wie zum Beispiel ein attraktives Gehalt, nicht auch notwendig und wirksam sind. Dennoch berühren sie nicht den psychologischen Kern, der Menschen dazu motiviert, sich zu engagieren und gute Arbeit zu leisten.

Insofern ist die Kombination aus überdurchschnittlichem Gehalt und einem größtmöglichen Maß an Flexibilität (bis hin zur Autonomie) für Kanzleien wohl das Optimum, um Bewerber von sich zu überzeugen und Mitarbeiter zu Bestleistungen anzuspornen.

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