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VRRKompakt VRR_2026_06

Nutzungsausfall: Verzug mit Reparatur

Ein Nutzungsausfallschaden des Bestellers kann zu ersetzen sein, wenn sich der zur Reparatur eines Fahrzeugs verpflichtete Unternehmer mit der Nacherfüllung in Verzug befindet. Der Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung scheidet nicht schon deshalb aus, weil der Besteller bei Auftragserteilung nicht im Besitz einer gebrauchstauglichen Sache war, diese ihm also nicht entzogen, sondern nur vorenthalten worden.

BGH, Urt. v. 7.5.2026 – VII ZR 20/25

Hinterbliebenengeld: Gesteigerte Nähebeziehung

Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war. Enkel- bzw. Stiefenkelkinder gehören nicht zu diesem besonders privilegierten Personenkreis. Eine „besondere Nähebeziehung“ zu dem Getöteten ist vom Geschädigten in umso stärkerem Umfang darzulegen, je entfernter der Verwandtschaftsgrad zu dem Getöteten ist. Für Enkelkinder kommt aufgrund der gesetzgeberischen Wertung ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld nur ausnahmsweise bei einer gesteigerten Nähe zu dem Getöteten in Betracht, die über eine normale – typischerweise gute – Großeltern-Enkel-Beziehung hinausgeht

OLG Schleswig, Beschl. v. 10.2.2026 – 7 U 81/25

Anerkenntnis des Haftpflichtversicherers: Wirkung

Ein vom Haftpflichtversicherer erklärtes Anerkenntnis wirkt aufgrund seiner Regulierungsvollmacht aus Nr. 5.1, 2 AHB auch zulasten des Versicherungsnehmers.

AG Passau, Beschl. v. 20.2.2026 – 15 C 1242/25

Sachverständigenkosten: Regress der Haftpflichtversicherung

Den Geschädigten trifft eine Obliegenheit zu einer gewissen Plausibilitätskontrolle der von einem (Kfz-)Sachverständigen bei Vertragsschluss geforderten bzw. später berechneten Preise (nur) dann, wenn der Sachverständige bei Vertragsschluss Preise verlangt, die – für den Geschädigten erkennbar – deutlich überhöht sind. Nur über dieses Risiko eines Auswahl- bzw. Überwachungsverschulden muss der Sachverständige den Geschädigten aufklären.

AG Köln, Urt. v. 7.5.2026 – 269 C 158/25 u. AG Köln, Urt. v. 11.3.2026 – 149 C 538/25

Autokauf: Übergabe des Kfz-Briefs

Dem Käufer eines Kfz ist, sofern bereits ausgestellt, der Kfz.-Brief zu übergeben. Die Übergabe der üblichen Fahrzeugpapiere ist unter der Geltung der Neufassung des § 434 BGB bei einem Kfz-Kauf als Fall des § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 BGB anzusehen.

LG Bremen, Urt. v. 8.5.2026 – 3 O 1094/25

Straßenverkehrsgefährdung: Gefährdungsvorsatz

Der für eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Abs. 1 StGB erforderliche (mindestens) bedingte Gefährdungsvorsatz ist gegeben, wenn der Täter über die allgemeine Gefährlichkeit seiner Teilnahme am Straßenverkehr in fahruntüchtigem Zustand hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage zumindest abfindet.

BGH, Beschl. v. 25.3.2026 4 StR 43/26

Unerlaubtes Entfernen: Kollision auf einer Autobahn

Das Verbot aus § 18 Abs. 8 StVO, wonach auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen das Halten, auch auf Seitenstreifen, verboten ist, geht dem Gebot aus § 34 Abs. 1 Nr. 1 StVO, wonach ein Beteiligter eines Verkehrsunfalls unverzüglich zu halten hat, vor.

LG Darmstadt, Beschl. v. 13.2.2026 – 3 Qs 16/26

Rotlichtverstoß: Berechnung der Rotlichtzeit

Die Berechnung der Dauer der Rotphase aus der Beschleunigung des Busses seit seinem letzten verkehrsbedingten Halt und seiner Entfernung vor der Haltlinie im Moment des Umschaltens der Lichtzeichenanlage auf Rotlicht beruht – jedenfalls in einem Bereich von weniger als zwei Sekunden – ann nicht auf einer tragfähigen und verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage, wenn die Beschleunigung und die Entfernung auf der Schätzung eines Zufallszeugen beruhen.

BayObLG, Beschl. v. 11.3.2026 – 201 ObOWi 105/26

Medicinal-Cannabis: Ärztliche Verordnung

Die ärztliche Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken, die bislang nicht durch § 24a Abs. 4 StVG und auch nicht durch § 3 MedCanG – näher konkretisiert wird, setzt einen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patienten nicht voraus.

OLG Hamm, Beschl. v. 28.4.2026 – 5 ORbs 87/26

Fahrverbot: Beharrliche Pflichtverletzung

Eine beharrliche Pflichtverletzung kann auch dann vorliegen, wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV nicht vorliegen. Das setzt aber eine vorangegangene Warnung durch eine Vorahndung voraus, wobei die Vortat einschließlich ihres Unrechtsgehalts dem Betroffenen voll bewusst geworden sein muss; dieses Bewusstsein ist subjektive Voraussetzung für die Annahme der Beharrlichkeit.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 2.4.2026 – 1 ORbs 256/25

Rechtlicher Hinweis: Änderung des Konkurrenzverhältnisses

Das Tatgericht muss auf eine andere Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses hinweisen, wenn etwa Tatmehrheit statt Tateinheit angenommen wird

OLG Celle, Beschl. v. 18.5.2026 – 3 ORs 8/26

Wiedereinsetzung: Systemumstellung der Software der Anwaltskanzlei

Wird die Versäumung der Rechtsmittelfrist mit einer Systemumstellung der Kanzleisoftware und einem dabei aufgetretenen technischen Fehler begründet, muss der Wiedereinsetzungsantrag erkennen lassen, ob das Versäumnis auf einem persönlichen Fehlverhalten des Verteidigers, auf einem Organisationsverschulden oder auf einem Fehler von Kanzleimitarbeitern beruht, weil hiervon die Art und Weise der Glaubhaftmachung abhängt. Eine anwaltliche Versicherung reicht zur Glaubhaftmachung nur insoweit aus, als sie Vorgänge aus eigener Wahrnehmung des Verteidigers betrifft Beruht das Fristversäumnis hingegen (zumindest womöglich) auf Fehlern von Kanzleimitarbeitern, bedarf es ergänzende und auf deren Wahrnehmungen bezogene Beweismittel, um den geschilderten Ablauf hinreichend glaubhaft zu machen.

LG Bremen, Beschl. v. 20.1.2026 – 51 NBs 812 Js 48590/25 (3/26)

Wiedereinsetzung: (Neue)Postlaufzeiten bei Standardbriefzustellung

Ein Rechtsmittelführer darf nicht (mehr) darauf vertrauen, dass ein von ihm bei der Post in Form eines Standardbriefes aufgegebenes Schriftstück bereits am folgenden Werktag rechtzeitig bei Gericht eingeht.

LG Mannheim, Beschl. v. 13.5.2026 – 4 Qs 30/26

Zustellung: Zustellungsbevollmächtigter

Eine erteilte Zustellungsvollmacht ist nicht zu unbestimmt, sondern hinreichend bestimmbar, wenn zwar die zuständige Amtsperson nicht namentlich benannt wird, mit dem Verweis auf die nach der Geschäftsverteilung zuständigen Amtsperson war die Zustellungsbevollmächtigte aber hinreichend bestimmbar ist. Die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund des Art. 6 der RL 2012/13 richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass in einem Fall, in dem ein Beschuldigter keinen festen Wohnsitz im Inland hat und daher einen Zustellungsbevollmächtigten benennt, und an diesen dann ein Strafbefehl zugestellt wird, in dem Moment, in dem der Beschuldigte vom Strafbefehl tatsächlich Kenntnis erlangt, durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand über die volle Einspruchsfrist verfügen können muss.

AG Bamberg, Beschl. v. 30.3.2026 – 10 Cs 2111 Js 7478/25

Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens: Beginn einer Therapie mit Medizinal-Cannabis während des Entziehungsverfahrens

Cannabis, das zu medizinischen Zwecken ärztlich verordnet wird (Medizinal-Cannabis), fällt unter den Arzneimittelbegriff und damit unter das Spezialregime der Nummern 9.4 und 9.6 der Anlage 4 der FeV, die als speziellere Regelungen die in Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV getroffene Regelung des Cannabismissbrauchs verdrängen (sog. Arzneimittelprivileg). In besonders gelagerten Fällen ist es nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die durch den Konsum von nichtmedizinischem Cannabis mit Blick auf den Eignungsmangel nach Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV entstandenen Fahreignungszweifel durch eine ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis ausgeräumt werden können und die aufgrund der gesetzlichen Vermutung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV entfallene Fahreignung dadurch wiederhergestellt wird. Wer sich bei festgestellter Nichteignung nach Nummer 9.2.1 der Anlage 4 der FeV auf das sog. Arzneimittelprivileg berufen will, muss dartun, dass dieses zu seinen Gunsten greift und insoweit keine nur durch ein Fahreignungsgutachten ausräumbaren Eignungsbedenken bestehen.

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 1. 4. 2026 – 13 S 2074/25 

Ausdruck einer elektronischen Akte: Anfall der Dokumentenpauschale

Wenn einem Rechtsanwalt gemäß § 147 Abs. 4 Satz 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht in eine in Papierform geführte Akte nach Maßgabe von § 32f Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 32f Abs. 1 Satz 3 StPO zulässigerweise durch Bereitstellung einer elektronischen Aktenkopie auf CD gewährt wird, sind die Kosten für einen vollständigen Ausdruck der Akte grundsätzlich nicht im Rahmen der Pauschale der Ziffer 7000 Nr. 1 lit. a) der Anlage 1 zum RVG als notwendige Auslagen ersatzfähig. Anders kann dies nur sein, wenn im Einzelfall aufgrund konkret nachprüfbarer Umstände die Herstellung eines Ausdrucks ausnahmsweise zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war.

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 15.4.2026 – 18 Qs 26/25

Vergütungsvereinbarung: Höhe der Vergütung; Schlechterfüllung

Für eine Herabsetzung der Anwaltsvergütung nach § 3a Abs. 3 S. 1 RVG ist es nicht erforderlich, dass die vereinbarte Vergütung die gesetzlichen Höchstgebühren um mehr als das Fünffache überschreitet. Ein Rechtsanwalt kann grundsätzlich trotz Schlechterfüllung eines Anwaltsdienstvertrags die ihm geschuldeten Gebühren verlangen. Insofern kann der Auftraggeber den aus dem Anwaltsdienstvertrag (§§ 611, 675 BGB) herrührenden anwaltlichen Vergütungsanspruch nicht kraft Gesetzes wegen mangelhafter Dienstleistung kürzen.

LG Stuttgart, Urt. v. 8.4.2026 – 13 S 56/25

Bußgeldverfahren: Mittelgebühr und zusätzliche Verfahrensgebühr

Auch im Bußgeldverfahren ist grundsätzlich die Mittelgebühr angemessen. Für entsprechende Abweichungen nach unten oder oben sind Gründe anzubringen.

AG Tiergarten, Beschl. v. 20.5.2026 – 339 OWi 855/26

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