Anhebung des AG-Grenzstreitwertes
Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass der in § 23 GVG vorgesehene Zuständigkeitsstreitwert der AG von bisher 5.000 EUR auf nunmehr 8.000 EUR angehoben wird. Daneben soll durch eine streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die AG und die LG die Spezialisierung der Justiz gefördert und eine effiziente Verfahrensführung unterstützt werden. So sollen bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten streitwertunabhängig den AG zugewiesen werden. Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen hingegen streitwertunabhängig den LG zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen.
KostRÄndG 2025
Inzwischen liegt der Referentenentwurf zu einem KostRÄndG 2025 vor. Das sieht im Wesentlichen eine lineare Anhebung der anwaltlichen Gebühren um 9 % vor. Die Verbände haben Zeit bis zum 4.7.2024 für eine Stellungnahme. Wir werden zu gegebener Zeit über die konkreten Änderungen berichten.
Sachverständigenverfahren: Vergütungsanspruch des zweiten Sachverständigen
Benennt der Versicherungsnehmer den zweiten Sachverständigen im Sachverständigenverfahren, kommt dadurch keine Vergütungsvereinbarung mit Vertretungsmacht zugunsten des Sachverständigen gegenüber der betroffenen Vollkaskoversicherung zu Stande. Selbst wenn dies anders bewertet wird, kann der Versicherer konkludent eine solche Vollmacht durch die Erklärung vor einer Beauftragung des Sachverständigen widerrufen, dass er an einem Sachverständigenverfahren nicht teilnehmen möchte bzw. ein solches nicht durchführen lassen will.
OLG Köln, Urt. v. 11.4.2024 – 18 U 41/23
Untreue: Rechtsanwalt
Ein Rechtsanwalt kann durch das Zur-Verfügung-Stellen eines Anderkontos eine Beihilfe zur Untreue und zum Bankrott begehen.
BayObLG, Beschl. v. 17.4.2024 – 203 StRR 141/24
„Alleinrennen“: Urteilsfeststellungen
Es ist fehlerhaft, wenn die Urteilsfeststellungen in Bezug auf das abgeurteilte „Alleinrennen“ (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) nicht das Fahrverhalten des Angeklagten darstellen, sondern dasjenige des verfolgenden Polizeifahrzeugs. Das Revisionsgericht ist im Grundsatz weder befugt noch in der Lage, daraus Schlussfolgerungen auf die Fahrweise des Täters und die von diesem erzielte Geschwindigkeit zu ziehen. Diese Folgerungen auszuformulieren und sie – in der Beweiswürdigung – zu begründen, ist die ureigene Aufgabe des Tatgerichts.
KG, Beschl. v. 1.3.2024 – 3 ORs 16/24
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Supermarktparkplatz
Ein allgemein zugänglicher privater Parkplatz gehört zum räumlichen Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs. Nicht jeder Unfall ist schon deshalb ein „Unfall im Straßenverkehr“ im Sinne des § 142 StGB, weil er sich im öffentlichen Verkehrsraum ereignet. Vielmehr setzt die Annahme eines „Verkehrsunfalls“ nach dem Schutzzweck der Norm des § 142 StGB einen straßenverkehrsspezifischen Gefahrenzusammenhang voraus. In dem „Verkehrsunfall“ müssen sich gerade die typischen Gefahren des Straßenverkehrs verwirklicht haben. Der erforderliche straßenverkehrsspezifische Zusammenhang ist auch dann gegeben ist, wenn sich die Gefahr verwirklicht hat, die dadurch entsteht, dass sich ein Fußgänger auf einem Supermarktparkplatz im räumlichen Bereich der dort abgestellten Kraftfahrzeuge bewegt, etwa um zu seinem Fahrzeug zu gelangen.
OLG Naumburg, Beschl. v. 6.5.2024 – 1 ORs 38/24
Geschwindigkeitsüberschreitung: Erkundigungspflicht
Es besteht keine allgemeine Erkundigungspflicht, ob für den Ort des Antritts der Fahrt mit einem Kraftfahrzeug temporär eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Eine solche Erkenntnis mit entsprechender Erkundigungspflicht kann sich aber aufgrund bestimmter Umstände aufdrängen.
KG, Beschl. v. 28.5.2024 – 3 ORbs 83/24
Fahrverbot: Absehen bei Rentnern
Rentner sind grundsätzlich nicht auf eine Fahrerlaubnis angewiesen und können dementsprechend auch allein aus der Tatsache, nicht über eine Fahrerlaubnis für eine befristete Zeit verfügen zu können, keinerlei fahrverbotsrelevante Härten für sich geltend machen.
AG Dortmund, Urt. v. 11.4.2024 – 729 OWi-256 Js 414/24-34/24
Aussetzung der Hauptverhandlung: Nicht übersetzte Anklageschrift
In den Fällen der nicht mitgeteilten Anklageschrift oder der nicht erfolgten Übersetzung der Anklageschrift besteht keine Aussetzungspflicht. Vielmehr ist es hier wie bei anderen von § 265 Abs. 4 StPO erfassten Fällen eine Frage des Einzelfalls, wie das Gericht ein faires Verfahren gewährleistet und sicherstellt, dass die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten im Ergebnis nicht unangemessen verkürzt werden. Unter Umständen kann hierfür eine ggf. längere Unterbrechung der Hauptverhandlung genügen. Im entschiedenen Fall hat er 9 Tage Unterbrechung ausreichen lassen.
BGH, Beschl. v. 21.2.2024 – 3 StR 373/23
Ablehnung eines Sachverständigen: Fachseminar
Hat ein Sachverständiger ein forensisch-psychiatrisches Fallseminar über das noch laufende Strafverfahren gegen einen jugendlichen Angeschuldigten geben wollen, genügt das bereits, um bei dem Angeschuldigten bei verständiger Würdigung die Auffassung hervorzurufen, der Sachverständige könne sein Gutachten nicht mehr unparteiisch erstatten.
LG Wuppertal, Beschl. v. 5.6.2024 – 23 KLs 11/24 (45 Js 27/24)
Terminsvertreter des Pflichtverteidigers: Grundgebühr
Auch der nur für einen Hauptverhandlungstag bestellte „Terminsvertreter“ des Pflichtverteidigers verdient die Grundgebühr.
LG Kiel, Beschl. v. 13.5.2024 – 2 KLs 590 Js 56426/20 jug.
Befriedungsgebühr: Einstellung in der Hauptverhandlung
Die Befriedungsgebühr (Nrn. 4141, 5115 VV RVG) entsteht auch, wenn die Einstellung im Hauptverhandlungstermin stattfindet und dadurch ein weiterer Fortsetzungstermin vermieden wird.
AG Herne-Wanne, Beschl. v. 7.6.2024 – 44 OWi 52 Js 120/24 (12/24)





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