Es obliegt dem in seiner Arbeitskraft Geschädigten, seine verbliebene Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt – im Rahmen seiner Möglichkeiten und in den Grenzen des Zumutbaren – gewinnbringend einzusetzen. Ggf. muss sich der Geschädigte um Schulungen bzw. Umschulungen bemühen. Für den Vortrag, dass ein solches Bemühen von vorne herein erfolglos gewesen wäre, ist der Geschädigte darlegungs- und beweisbelastet.
OLG Celle, Urt. v. 7.4.2021 – 14 U 134/20
Bei der Ermittlung der objektiv erforderlichen Mietwagenkosten nach § 249 BGB i.V.m. § 287 ZPO ist die Herabstufung um eine Mietwagenklasse jedenfalls bei einem zehnjährigen Fahrzeug gerechtfertigt.
LG Freiburg, Urt. v. 18.3.2021 – 3 S 98/20
Die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB gilt nur für den Täter.
BGH, Beschl. v. 24.3.2021 – 4 StR 416/20
Die Grundsätze der vom Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 18.10.2006 – 2 StR 499/05, BGHSt 51, 100 ff.) entwickelten Vollstreckungslösung bei einer festgestellten rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung sind entsprechend im Bußgeldverfahren anwendbar. Eine nach Erlass des erstinstanzlichen Bußgeldurteils eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (hier: rund neun Monate) kann vom Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen einer Entscheidung nach § 79 Abs. 6 OWiG dahingehend kompensiert werden, dass ein Teil des verhängten Fahrverbots (hier: eine Woche) als vollstreckt gilt.
OLG Hamm, Beschl. v. 11.2.2021 – 4 RBs 13/21
Das Amtsgericht ist von Verfassungs wegen gehalten, den Umstand, dass der Beschwerdeführer, um Zugang zum Gerichtsgebäude zu erlangen, personenbezogene Daten in einer den datenschutzrechtlichen Bestimmungen widersprechenden Weise hätte angeben müssen, bei der Prüfung des § 74 Abs. 2 OWiG in die Abwägung mit der öffentlich-rechtlichen Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung einzustellen.
VerfGH Sachsen, Beschl. v. 23.4.2021 – Vf. 137-IV-20
Will der Angeklagte nicht zur Berufungshauptverhandlung erscheinen, steht dies einer darauf gestützten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann entgegen, wenn er auf eine Vertretung durch einen Verteidiger vertraut hat. Die Vorlage eines Ausdrucks einer dem Verteidiger vom Angeklagten als Bilddatei übermittelten Vollmacht reicht auch dann zum Nachweis der Bevollmächtigung zur Vertretung aus, wenn die Übermittlung nicht auf einem sicheren Übertragungsweg gem. § 32a StPO erfolgte (Abgrenzung zu OLG Karlsruhe – Senat – NStZ-RR 2021, 56).
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.4.2021 – 2 Ws 73/21
Eine auf § 176 GVG gestützte Anordnung, zum Schutz vor einer Covid19-Infektion in der Hauptverhandlung eine medizinische Maske zu tragen, ist regelmäßig nicht zu beanstanden. Eine grundlose Weigerung des Verteidigers, dieser Anordnung zu folgen, kann eine Aussetzung des Verfahrens und hiernach eine Kostentragungspflicht nach § 145 Abs. 4 StPO zur Folge haben.
OLG Celle, Beschl. v. 15.4.2021 – 3 Ws 3 Ws 91/21
Sofern dem Betroffenen von der Verwaltungsbehörde verschlüsselte Messdaten übermittelt worden sind, hat er keinen Anspruch darauf, dass die Behörde das passende Entschlüsselungsprogramm zur Verfügung stellt. Das Programm muss der Betroffene ggf. beim Hersteller der Geschwindigkeitsmessanlage käuflich erwerben.
AG Goslar, Beschl. v. 16.2.2021 – 26 OWi 39/21
Im Falle einer Epilepsie liegt die Fahreignung für Fahrzeuge der Gruppe 2 ausnahmsweise nur dann vor, wenn eine Anfallsfreiheit von 5 Jahre besteht und keine Antiepileptika mehr eingenommen werden müssen.
OVG Bremen, Beschl. v. 8.4.2021 – 1 B 120/21
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