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Corona-Verordnung: Begriff des öffentlichen Raums

Der gemeinsame Aufenthalt von fünf Personen in einem Privat-Pkw stellt keinen Aufenthalt im öffentlichen Raum im Sinne der Corona-VO dar.

AG Stuttgart, Urt. v. 8.9.2020 – 4 OWi 177 Js 68534/20

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