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Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser!

Anbei wieder ein ausgesprochen umfangreicher Infobrief.

Der VIII. Zivilsenat beschäftigte sich insbesondere mit der Beendigung von Mietverhältnissen, etwa bei Härtegründen, nach Zahlung innerhalb der Schonfrist und – prozessual – im Wege der Klage auf künftige Leistung.

Der V. Zivilsenat geht neben versicherungsrechtlichen Fragen zum Selbstbehalt äußerst wichtige Probleme der Gewährleistung beim Kauf gebrauchten Wohnungseigentums an.

Aber auch die anderen Entscheidungen im Rechtsprechungstelegramm seien Ihrer Aufmerksamkeit anempfohlen.

Herausgeber: Dr. Dr. Andrik Abramenko, Idstein
Dr. Dr. Andrik Abramenko

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