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Rechtsprechungstelegramm 2022-304

1. Minderung wegen Verkleinerung des Fahrradkellers

Die durch den Einbau einer Zentralheizung verursachte Verkleinerung des Fahrradkellers von 49 qm auf 7 qm führt zu einer Mietminderung, die das Berufungsgericht mit 4,9 % ohne Überschreitung seines Beurteilungsspielraums festgesetzt hat.

BGH, Beschl. v. 12.10.2021 – VIII ZR 51/20

2. Geltendmachung der Mietpreisbremse bei Staffelmiete

Übersteigt eine Staffelmiete die nach § 556d BGB zulässige Höhe, ist nicht die gesamte Staffelmiete, sondern nur der § 556d BGB überschreitende Betrag unwirksam vereinbart. Die Rüge gemäß § 556g BGB muss nicht bei jeder Mietstaffel wiederholt werden, sondern wirkt auch für zukünftige Mietstaffeln.

LG Berlin, Urt. v. 28.12.2021 – 65 C 120/21

3. Begriff der „Räumung“ im Prozessvergleich

Der Begriff der „Räumung“ umfasst grundsätzlich die Entfernung sämtlicher Einrichtungen des Mieters. Hierfür trägt er die Darlegungs- und Beweislast.

LG Berlin, Urt. v. 18.11.2021 – 67 S 110/21

4. Keine Pflicht des Mieters zur Erklärung seiner Räumungsbereitschaft

Ein Mieter muss sich nicht lange (hier über neun Monate) vor Ablauf der Kündigungsfrist zu seiner Räumungsbereitschaft äußern. Gibt er auf eine gleichwohl zu dieser Zeit erhobene Räumungsklage ein sofortiges Anerkenntnis ab, sind dem Vermieter mangels Anlasses zur Klageerhebung die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

LG Rostock, Beschl. v. 18.1.2022 – 1 T 157/21

5. Entfernung von Überwachungskameras

Der Mieter hat aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB i.V.m. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einen Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras, die zumindest auch den Eingangsbereich seiner Wohnung erfasst.

AG Köln, Urt. v. 22.9.2021 – 210 C 24/21

6. Berufung auf Unwirksamkeit der Kündigung wegen Geschäftsunfähigkeit

Der Mieter kann sich auf die Unwirksamkeit seiner Kündigung berufen, wenn bei ihm zur Zeit ihres Ausspruchs eine vorübergehende Störung der Geistestätigkeit gemäß § 105 Abs. 2 BGB vorlag.

AG Frankfurt/M., Urt. v. 16.12.2021 – 33 C 570/21

7. Umlage der Kosten von Rauchwarnmeldern

Weder die Kosten der Anmietung noch der Überprüfung von Rauchwarnmeldern sind umlagefähig. Erstere sind verkappte Anschaffungskosten, letztere solche zur Aufrechterhaltung von Vertragsmäßigkeit und Mangelfreiheit der Mietsache.

AG Gelsenkirchen, Urt. v. 23.11.2021 – 210 C 174/21

8. Keine Mieterhöhung mit veraltetem Mietspiegel

Eine Mieterhöhung nach §§ 558 ff. BGB kann nicht mit dem vorletzten, sieben Jahre alten Mietspiegel der Gemeinde begründet werden. Eine hierauf gestützte Aufforderung, der begehrten Mieterhöhung zuzustimmen, ist bereits formell unwirksam.

AG Hamburg, Urt. v. 22.12.2021 – 49 C 213/21

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