1. Verjährung des Auskunftsanspruch aus § 556g Abs. 3 BGB
Der Anspruch auf Auskunft über Tatsachen, die für die Regelungen zur Mietpreisbremse relevant sind, entsteht mit Abschluss des Mietvertrags und verjährt deshalb innerhalb der Regelverjährung
AG Berlin-Charlottenburg, Urt. v. 26.8.2021– 203 C 100/21
2. Keine Berücksichtigung mietereigener Investitionen bei Ermittlung der ortsüblichen Miete
Baut der Mieter selbst eine Sammelheizung ein, bleibt diese als Ausstattungsmerkmal bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete dauerhaft außer Betracht.
AG Hamburg, Urt. v. 29.10.2021 – 49 C 119/21
3. Nachträgliche Mängel als Minderungsgrund
Nachträglich auftretende Umweltmängel wie Baustellenlärm begründen nur dann eine Minderung, wenn der Vermieter hiergegen vorgehen könnte.
AG Leipzig, Urt. v. 3.9.2021 – 169 C 7358/20