Wer als Betreuer vom Gericht bestellt worden ist, benötigt einen entsprechenden Ausweis, der bislang nicht als offizielle, bundesweit flächendeckende App oder Plastikkarte existiert. Die Legitimation im Rechtsverkehr (z.B. gegenüber Banken, Behörden oder Ärzten) erfolgt weiterhin fast ausschließlich durch die klassische, vom Betreuungsgericht im Original ausgestellte Papierurkunde.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird zusammen mit dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und der BLK AG IT-Standards den digitalen Betreuerausweis definieren und ihn für die Ausstellung in die kommende EUDI-Wallet entwickeln.











