weitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen
In der vorigen Ausgabe haben unsere Autoren Adrian Janßen und Seong-Il B. Jun in ihrem Beitrag „KI als Freund und Helfer – oder doch nicht?“ einen ersten Einblick in die Problematik des KI-Einsatzes im juristischen Bereich gegeben. Zwei aktuelle Beispiele aus der Rechtsprechung sollten uns hier zu denken geben. So weist das Kammergericht in seinem Beschl. v. 20.11.2025 (17 WF 144/25) wegen des durch falsche Zitate ausgelösten Mehraufwandes deutlich auf berufsrechtliche Bedenken im Hinblick auf §§ 43 ff. BRAO hin:
„Rechtsanwälte sind gehalten, mithilfe von KI verfasste Schriftsätze insbesondere darauf zu prüfen, ob darin enthaltene Rechtsprechungszitate Ergebnis einer „fantasierenden“ KI sind.“
Ob in derartigen Fällen ein Einschreiten der Anwaltskammer erfolgen wird, bleibt offen. In den USA ist man da deutlich rigoroser. So wurde berichtet, dass ein Bundesgericht Sanktionen von rund 110.000 Dollar gegen einen Anwalt verhängt habe.
Auch außerhalb gerichtlicher Verfahren lauern hier große Gefahren. Wer z.B. bei einer Hausarbeit in einem Masterstudiengang bei einer nicht erlaubten Verwendung von KI erwischt wird, kann nicht nur durchfallen, sondern auch von jeglicher Wiederholungsprüfung ausgeschlossen werden (so das VG Kassel, Urt. v. 25.2.2026 – 7 K 2134/24.KS –, juris).
Diese Fragestellungen werden auch Thema eines Arbeitskreises des 35. EDV-Gerichtstages sein, der vom 23. – 25.9.2026 in Saarbrücken stattfinden wird.
Wir können auch schon den Zeitpunkt des 36. EDV-Gerichtstages bekanntgeben:
15. bis 17.9.2027 in Saarbrücken.Aber nicht nur beim Einsatz von KI im juristischen Bereich gibt es noch Vieles zu bedenken.
Auf dem Deutschen Anwaltstag machte sich dem Vernehmen nach hörbares Unwohlsein breit, als der Netzaktivist Markus Beckedahl (Geschäftsführer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie) über digitale Souveränität sprach und deren Bedeutung speziell auch für die Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Denn die technologische Abhängigkeit von US-Tech-Konzernen hat auch gravierende Auswirkungen auf die Anwaltschaft. Nach seiner Schilderung hat die US-Behörde NSA Zugriff auf alles, was irgendwo in der digitalen Lieferkette einen US-Bezug habe. Der US-Präsident könne zudem alle jederzeit erpressen – und sei es nur mit der Anordnung, dass die Unternehmen den Support für die Tools einstellten, die auch in europäischen Unternehmen Standard seien, von der Amazon-Cloud bis zu Microsoft Outlook.
Ein von ihm geschildertes Beispiel zeigte die Realität eines solchen möglichen Angriffs auf den Rechtsstaat. Im vergangenen Jahr kappten Tech-Konzerne auf Anweisung des US-Präsidenten sämtliche digitalen Kanäle von Richterinnen und Richtern des IStGH. Vom Kommunikationstool „Teams“ über die privaten Kreditkarten bis hin zu den App-Stores auf ihren Handys: „Nichts ging mehr, weil Trump nicht passt, dass sie ihre Arbeit machen“, sagte Beckedahl.
Alles in allem wenig beruhigende Aussichten!
-
Was bietet diese Ausgabe der e-Broschüre unseren Leserinnen und Lesern? Einen Beitrag über „Strukturierte Daten im Austausch mit der Justiz“ von unserem Autor Fabian Heeb-Horster,
-
Den Teil 3 der „beA – Rechtsprechung: Das müssen Rechtsanwälte beachten“ von unserer Autorin Ilona Cosack
-
Weitere kurze Informationen vor allem aus der Welt von „e-justice“.
Zum Abschluss noch ein „Schmankerl“ aus der Justiz.
Es wird oft darüber geklagt, dass gerichtliche Entscheidungen vom Bürger nicht richtig verstanden werden. Hier hat sich das Landgericht Landau einen zeitgemäßen Weg ausgedacht, durch ein KI-Comic sein Urteil in einem Schadensersatzprozess anschaulich zu erklären. Ein E-Bike-Fahrer, der in Landau wegen eines Schlaglochs stürzte, bekommt keinen Schadensersatz. Die dazu erstellte Grafik ist in der folgenden Pressemeldung anzusehen:
Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern eine gewinnbringende Lektüre unserer e-Broschüre.
Dr. Wolfram Viefhues
Herausgeber


![Erbrecht im Gespräch: Kurze[s] Update: #31 Die Auflage – mit Dr. Hanspeter Daragan](https://anwaltspraxis-magazin.de/wp-content/uploads/2026/09/Erbrecht-im-Gespraech-31-1024x536.jpeg)








