Studentische Mitarbeiter, JUN Legal GmbH, Würzburg
Wer einen Schriftsatz verfasst, kennt die Situation: Es fehlt die Rechtsprechung, die die eigene Argumentation trägt. Man weiß, dass es sie geben müsste, aber man findet sie nicht. Also fragt man ein KI-Tool – etwa ChatGPT, Gemini oder Claude – und bekommt prompt eine vermeintlich korrekte Antwort mit Aktenzeichen, Leitsatz und Fundstelle. Klingt richtig und liest sich richtig, aber bei näherem Hinsehen stellt sich heraus, dass die Quelle etwas anderes sagt oder überhaupt nicht existiert.
Szenarien wie dieses werden zunehmend Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Im Sommer 2025 reichte ein Anwalt vor dem AG Köln in einem Sorgerechtsverfahren einen Schriftsatz ein, in dem frei erfundene Quellen und Randnummern genannt sowie Autoren falsch zugeordnet wurden. Wenige Wochen zuvor hatte das OLG Celle einen Anwalt zurechtgewiesen, der in seinem Schriftsatz angebliche OLG-Entscheidungen zitierte, die sich aber nicht in juris oder beck-online finden ließen. Diese Fälle bilden nur einen kleinen Ausschnitt dieser Problematik ab, die in den Gerichten zukünftig noch weiter an Präsenz gewinnen dürfte.
Hierbei handelt es sich um sog. KI-Halluzinationen. Die KI nennt Aufsätze und Kommentarfundstellen, die nicht existieren, oder zeigt Rechtsprechung zu inhaltlich verschiedenen Sachverhalten. Der Grund dafür liegt in der Funktionsweise dieser Werkzeuge. Ein Large Language Model (LLM), also die Technologie hinter ChatGPT und vergleichbaren Diensten, versteht nicht, was eine Berufungsfrist oder ein Leitsatz ist. Es berechnet, welches Wort statistisch am wahrscheinlichsten auf das vorherige folgt. Weil juristische Sprache besonders formelhaft ist, sehen die Ergebnisse oft täuschend echt aus, ohne dass dahinter inhaltliche Prüfung steht.
Trotzdem leisten diese Werkzeuge im Kern Brauchbares. Einen Sachverhalt zusammenfassen, Argumente für einen Schriftsatz strukturieren, Fristen aus einer gerichtlichen Verfügung extrahieren. Das funktioniert in vielen Fällen gut. Der Vorbehalt liegt in der Kontrolle. Wer KI-generierte Zitate und Fundstellen nicht nachschlägt, riskiert genau das, was in Köln und Celle passiert ist. Und wer sie nachschlägt, stellt oft fest, dass die Gegenrecherche mehr Zeit kosten kann, als wenn man die Aufgabe direkt in die eigenen Hände genommen hätte.
Für die anwaltliche Praxis wirft das zahlreiche Fragen auf. Etwa zur Kommunikation zwischen Gerichten und Anwälten, zu berufsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf §§ 43 ff. BRAO oder zur Frage, welche Tools eingesetzt werden können und was es für den elektronischen Rechtsverkehr insgesamt bedeutet, wenn KI-gestützte Schriftsätze zur Regel werden.
Im weiteren Verlauf dieser Reihe werden wir uns praxis- und anwendungsfokussiert unter anderem ansehen, welche KI-Werkzeuge tatsächlich taugen, wo das Berufsrecht Grenzen zieht, wie sich die Rechtsprechung in diesen Bereichen entwickelt und was Justiz und Verwaltung selbst mit KI vorhaben. Dabei orientieren sich die Themen entlang folgender vier Säulen: Anwendung; Berufsrecht und Haftung; Rechtsprechung und Regulierung sowie Justiz und Verwaltung.
Für den Moment bleibt eine einfache Beobachtung: Diese Werkzeuge können überzeugen, ohne recht zu haben. Für einen Berufsstand, der von der Zuverlässigkeit seiner Arbeit lebt, ist das Grund genug, sich mit den Einsatzmöglichkeiten und den Grenzen zu beschäftigen, da andernfalls kein zuverlässiger Einsatz stattfinden kann.











