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A. Einführung

Dr. Wolfram Viefhuesweitere Aufsicht führender Richter am Amtsgericht a.D., Gelsenkirchen

Der Bundestag hat jetzt das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz beschlossen und damit den Weg dafür freigemacht, Online-Verfahren an einzelnen Zivilgerichten zu erproben. Der Zeitpunkt für die zwingende Einführung der E-Akten in der Justiz wurde jedoch verschoben auf den 1.1.2027. Über den Entwurf des Gesetzes – nachzulesen unter https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101852.pdf – haben wir in Ausgabe 4/2025 berichtet.

Nach Informationen des Deutschen Richterbundes ist die Zahl digitaler Gerichtsprozesse deutlich gestiegen. So setze die Justiz zunehmend auf Videoverhandlungen, um Verfahren zu beschleunigen. Es zeige sich nach den Zahlen der Landesjustizverwaltungen ein deutlicher Aufwärtstrend. Die Zahl der digital geführten Prozesse sei von 2023 auf 2024 in den Bundesländern um bis zu 75 Prozent gestiegen. So seien in Bayern zum Beispiel in den Zivilgerichten in der ersten Jahreshälfte 2025 10.009 Zivilprozesse digital geführt. Im gesamten Jahr 2023 waren es erst 12.995, 2024 dann 17.738 Videoverhandlungen. Grund sei, dass die Zivil- und Fachgerichte inzwischen in allen Ländern flächendeckend Videokonferenztechnik für Online-Verhandlungen hätten. Es bestehe – so der Richterbund – die große Bereitschaft in der Justiz, neue digitale Möglichkeiten zu nutzen, sofern sie den Zugang zum Recht für die Beteiligten vereinfachen und Verfahren beschleunigen.

Kl ist in aller Munde, gerade auch in der Anwaltschaft. Regelmäßig werden Fortbildungsseminare zum Einsatz der KI in der Kanzlei angeboten. Auch die Anbieter von Anwaltssoftware und die juristischen Verlage sind hier sehr aktiv. So berichtet das Anwaltsblatt in seiner Ausgabe 4/2025 von zwei „Anwaltsblatt-Gesprächen“, bei denen entsprechende Lösungen präsentiert wurden. RA-Micro habe gezeigt, wie man mit präzisen Promts das Potenzial der KI nutzt und zum Beispiel Schriftsätze schneller erstellt oder rechtliche Informationen zielsicher recherchiert. Auch Líbra, Iustin Legal, juris und Wolters Kluwer hätten KI-Lösungen vorgestellt, die die anwaltliche Tätigkeit in vielfältiger Weise über den gesamten Mandatsprozess unterstützen können – von der Mandatsanfrage über die sichere Aktenanlage, die Sachverhaltsanalyse oder die Analyse aktueller Rechtsprechung bis zum fertigen Schriftsatz.

Auch der beck-Verlag wirbt damit, den gesamten Bestand von beck-Online durch eine neue Kl-Anwendung zu erschließen: Der beck-chat beantworte Rechtsfragen auf Knopfdruck und in Sekundenschnelle. Statt der gewohnten Trefferlisten erhalte der Nutzer eine im Detail ausformulierte Antwort – samt Quellenangabe und Zitiervorschlag.

Auch juris ist mit „juris für Microsoft Word®“ im Rennen. Über diesen KI-Chat lassen sich ganz einfach Textbausteine generieren, die sich direkt in den anwaltlichen Schriftsatz übernehmen lassen. Um die von der KI verwendeten Quellen zu prüfen, könne man ins juris Portal springen.

Das macht deutlich, dass die juristische Alltagsarbeit sich in gerade extrem schnell ändert. Wir werden auch dies beobachten und in einer der nächsten Ausgaben auch einen Blick auf die Risiken der neuen Technik werfen.

Unsere aktuelle Ausgabe wird diesmal vollständig von Ilona Cosack bestritten. Sie berichtet über Neuigkeiten beim beA und gibt einen intensiven Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Dieser umfangreiche Beitrag wird in der nächsten Ausgabe fortgesetzt.

Wir wünschen Ihnen eine nutzbringende Lektüre unserer e-Broschüre!

Dr. Wolfram Viefhues

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