Beitrag

D. Neue beA-Updates V 3.12 und 3.13

Verfasserin: Ilona Cosack
Fachbuchautorin und Inhaberin der ABC AnwaltsBeratung Cosack, Fachberatung für Rechtsanwälte und Notare

Die letzten beA-Updates wurden „quasi über Nacht“ veröffentlicht, so auch das Update auf die Version 3.12. Am Montagabend angekündigt und Mittwochmorgen umgesetzt. Neben Fehlerbehebungen werden jetzt vor allem die beA-Karten der neuen Generation unterstützt.

Am 28.6. erfolgte das Update auf die Version 3.13.

I.

Basiskomponente und Anwendungskomponente der beA Client Security aktualisieren

Die beA Client Security ist zwingend zu aktualisieren, weil damit auch die enthaltene Java-Version aktualisiert wird. Dabei differenziert die BRAK zwischen dem verschiebbaren beA Client Security Installer (beA-Basiskomponente auf dem Arbeitsplatz des Endanwenders > aktuelle Version: 3.2.3. Hierfür werden administrative Rechte benötigt) und der beA Client Security (beA-Anwendungskomponente), die auf jedem Arbeitsplatz zwingend installiert werden muss von 3.12.0.0 auf 3.13.0.1.

Welche Versionen bei Ihnen installiert sind, können Sie überprüfen. Nutzen Sie dazu die ausführliche, bebilderte Anleitung des beA-Supports: https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/das-bea-update-am-28062022

II.

Kartentausch / Unterstützung des Fernsignaturservice der BNotK

Unter der Webadresse: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/wizard/beA/info

findet man jetzt die neue Seite der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer für die Beantragung der neuen beA-Karten. Diese ersetzen die alten beA-Karten, welche ab 2023 nicht mehr verwendet werden können.

Wichtig zu wissen!

Sie können jederzeit zusätzliche beA-Karten über dieses Portal ordern. Um einen Austausch der derzeitigen beA-Karten in eine beA-Karte der neuen Generation brauchen sich die Nutzer nicht zu bemühen, hier kommt die BNotK unmittelbar auf die Anwender zu. Zuerst werden die beA-Karten ausgetauscht, die am 8.9.2022 ablaufen, danach sukzessive alle anderen Karten. beA-Mitarbeiterkarten werden zuletzt ausgetauscht.

Bitte prüfen Sie, ob die bei der Erstbestellung der beA-Karten angegebene E-Mail-Adresse noch zutreffend ist. Für den Fall, dass die E-Mail-Adresse aktualisiert werden muss, senden Sie eine Mail mit dem Betreff: E-Mail-Aktualisierung an bea@bnotk.de.

Prüfen Sie auch, ob die im BRAV (Bundesweites amtliches Anwaltsverzeichnis; https://www.bea-brak.de/bravsearch/index.brak) angegebene Postanschrift noch zutreffend ist, weil an diese Anschrift die beA-Karte verschickt wird. Die Versendung des PIN-Briefes erfolgt erst dann, wenn per E-Mail der Erhalt der beA-Karte bestätigt wurde. Sollte die hinterlegte Postanschrift nicht mehr richtig sein, informieren Sie Ihre örtliche Rechtsanwaltskammer. Die dort geführten Verzeichnisse werden mit dem BRAV synchronisiert.

III.

PIN-Änderung

Mit dem Versand der neuen beA-Karten erhält man auch eine neue Transport-PIN. Die BNotK empfiehlt, die Transport-PIN in eine eigene, individuelle PIN zu ändern. Dazu ist das neue Kartenmanagement-Tool der BNotK, BNotK SAK Lite, zu installieren: https://sso.bnotk.de/saklite/download/

Das Kartenmanagement-System prüft, ob ein Update der Software erforderlich ist und führt dieses ggf. automatisch durch. Ggf. ist es auch erforderlich, die Software des Kartenlesegeräts zu aktualisieren, halten Sie immer ein Lesegerät als Backup bereit. BNotK SAK Lite erkennt, ob eine Karte der alten oder eine Karte der neuen Generation im Lesegerät steckt.

Wechseln Sie beim Kartenmanagement auf den Button „Einstellungen“ bei Optionen. Dort kann die Transport-PIN in eine Wunsch-PIN geändert werden.

Magazinbild

Praxistipp:

Die schraffierten Felder im PIN-Brief sind keine Rubbelfelder! Knicken Sie den PIN-Brief auf der Rückseite und ziehen Sie die schraffierten Felder ab. Notieren Sie die neue PIN in Ihrem „Notfallkoffer“, da man mit der PUK nur auf die geänderte PIN zurücksetzen kann. Ist diese nicht mehr bekannt, wird die Karte unbrauchbar.

IV.

Backup: beA-Softwarezertifikat

Wer noch ein beA-Softwarezertifikat benötigt, kann dieses derzeit noch über die Seite https://bea.bnotk.de/bestellung/#/products/18393998 bestellen. Für alle anderen Bestellungen ist die neue beA-Seite der BNotK zu verwenden. Mit dem beA-Softwarezertifikat wird man unabhängig von etwaigen Fehlermeldungen, die im Zusammenspiel zwischen beA-Karten und Lesegerät auftreten können. Zwar ist die neue Generation der Kartenlesegeräte (Reiner SCT cyber Jack one

https://shop.reiner-sct.com/chipkartenleser-fuer-die-sicherheitsklasse-3/cyberjack-one)

deutlich treffsicherer bei der Erkennung, dennoch kann ein beA-Softwarezertifikat zumindest gewährleisten, dass die Nachrichten abgerufen werden können. Im Zweifel können Anwälte auch selbst aus ihrem beA mit dem beA-Softwarezertifikat Nachrichten senden.

V.

Neue Optik der beA-Karten

Auch die Optik der beA-Karten ändert sich mit der neuen Technologie. Diese enthalten jetzt beide Logos, das Logo der BNotK und auch das beA-Logo. Zusätzlich haben Mitarbeiterkarten ein rotes M in der rechten unteren Ecke. Die Signaturkarte weist jetzt unten rechts einen Hinweis „qeS“ auf. Auf der Rückseite befindet sich neu ein QR-Code, der auf die Hilfe-Seite mit FAQ führt: https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/hilfe/faq

VI.

Aktivieren der neuen beA-Karten

Es ist nicht erforderlich, sich am beA neu zu registrieren. Vielmehr sollte man sich, solange die derzeitige beA-Karte noch gültig ist, mit dieser Karte am beA-anmelden. Melden Sie sich zunächst mit der alten beA-Karte wie gewohnt an Ihrem beA an und wechseln dann auf den Reiter „Einstellungen“, sodann in die „Postfachverwaltung“ und dort in den Bereich „Sicherheitstoken“. Wählen Sie rechts den Button „Neuen Sicherheitstoken anlegen“ aus. Vergeben Sie einen unterscheidbaren Namen für die neue beA-Karte, z.B. „2022 Bezeichnung Name“ und bestätigen Sie mit OK. Nun erscheint der Hinweis, dass ein neuer Sicherheits-Token im beA-System hinzugefügt werden soll. Dabei wird die alte Karte grau dargestellt, so dass diese nicht auswählbar ist. Entnehmen Sie jetzt Ihre alte Karte und stecken Sie die neue beA-Karte ins Lesegerät. Klicken Sie die neue Karte an und bestätigen Sie die Auswahl mit OK.

VII.

beA-Karte freischalten

Bevor Sie die neue beA-Karte benutzen können, muss diese freigeschaltet werden. Als Postfachinhaber können Sie dies immer erledigen. Als Mitarbeitender oder für Postfächer Dritter benötigen Sie das Recht 19 (Berechtigungen verwalten). Tauschen Sie jetzt die Karten und stecken wieder Ihre alte beA-Karte in das Lesegerät. Wechseln Sie in die „Postfachverwaltung“ und dort in den Bereich „Sicherheitstoken freischalten“. Nun wird Ihnen die neue 2022-Karte angezeigt. Markieren Sie diese und klicken rechts auf den Button „Zertifikate freischalten“ (sollten weitere Karten angezeigt werden, können Sie diese gleichzeitig freischalten: Klicken Sie links neben den grauen Bereich „Name des Sicherheits-Tokens“, damit werden alle freizuschaltenden Karten markiert und können mit der vom System angezeigten Anzahl der PIN-Eingaben freigeschaltet werden).

VIII.

Zugriff mit alter und neuer beA-Karte

Solange die Gültigkeit Ihrer alten beA-Karte noch besteht, können Sie jetzt mit beiden Karten auf Ihr beA zugriefen. Ggf. kann der Sicherheitstoken auch über die rechte Schaltfläche „Löschen“ entfernt werden. Es empfiehlt sich als Backup, den Zugang mit beiden beA-Karten zunächst beizubehalten.

IX.

Nachrichtenversand an nicht-öffentliche Postfächer

Vorab hatte die BRAK angekündigt, dass mit der neuen Version die Möglichkeit geschaffen wurde, mittels Eingabe einer SAFE-ID in das Adressfeld ein Postfach direkt zu adressieren. Leider gibt es kein separates Feld, sondern man muss die geheimen SAFE-ID-Nummern, die man durch das Gericht mitgeteilt bekommt, kopieren und dann in das Empfängerfeld direkt einfügen. Das klappt zwar, es wäre jedoch deutlich einfacher gewesen, auch im Hinblick auf die neuen Gesellschaftspostfächer für Berufsausübungsgesellschaften, ein neues Feld einzufügen. Denn auch die Berufsausübungsgesellschaften erhalten eine eigene SAFE-ID-Nummer.

Die BRAK jedenfalls teilt mit: „Der Bundesrechtsanwaltskammer sind diese Adressen nicht bekannt.“

Bemühen Sie sich in Eilverfahren vorab, die SAFE-ID-Nummern der Justiz in Erfahrung zu bringen (das Verfahren sei vergleichbar zur bislang erfolgten Mitteilung nicht-öffentlicher Telefaxnummern der Bereitschaftsdienste, so die BRAK).

X.

Störungen seit März 2022

Hatten wir in der letzten Ausgabe die Störungen bis Ende Februar unter die Lupe genommen, so gab es im März keinerlei gemeldete Störungen. Im April und Mai gab es, bedingt durch Wartungsarbeiten, einige Ausfälle, die am Wochenende eingeplant wurden. Nach einem Update am 14./15. Mai stand beA am Montag, 16.5. von 11:32 bis 12:56 Uhr nicht zur Verfügung. Damit endet die aktuelle Störungsdokumentation, obwohl zwischenzeitlich mehr als 4 Wochen vergangen sind.

In der zweiten Maihälfte gab es auf der Seite des beA-Supports https://portal.beasupport.de/verfuegbarkeit Meldungen, die sich auf angekündigte Wartungsarbeiten im Bereich der Justiz Schleswig-Holstein (Zertifikatswechsel) und Hessen bezogen. Anfang Juni gab es eine Störung beim Versand an die Justiz in Hamburg, die über 00:00 Uhr hinausging. Diese Störung wurde behoben.

XI.

Version 3.13: Erleichterte Bedienung der beA-Webanwendung mit Tastenkombinationen

Neben verschiedenen Fehlerbehebungen stehen mit der beA-Version 3.13 folgende Tastenkombinationen zur erleichterten Bedienung des beA zur Verfügung:

Alt + n = Neue Nachricht

Alt + o = Nachricht öffnen (nur bei Einzelauswahl verfügbar)

Alt + p = Druck der aktuell geöffneten Nachricht

Alt + e = Export der aktuell geöffneten Nachricht

Hinweis des beA-Support: Bitte beachten Sie hierbei, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass in einigen Browsern durch individuelle Einstellungen einzelne Tastenkombinationen bereits belegt sind und in solchen Fällen für die beA-Webanwendung nicht die gewünschte Aktion ausgeführt wird.

Magazinbild

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…