Die rechtskräftige digitale Veröffentlichung von Gesetzen war ein wichtiges Vorhaben der schwarz-roten Regierungskoalition. Im Dezember 2018 hatte die damalige Bundesjustizministerin versprochen, dass Gesetze und Verordnungen künftig uneingeschränkt digital verkündet werden.
Mit der „eVerkündung“ sollen die Gesetzesinhalte einheitlich und vor allem kostenlos allen Bürgern zur Verfügung stehen. Gegenwärtig werden neue Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet und treten auch erst dann in Kraft, wenn sie dort veröffentlicht wurden. Seit Jahren wird von Open-Data-Aktivisten kritisiert, dass das Bundesgesetzblatt vom privaten Bundesanzeiger Verlag herausgegeben wird und in der umfassenden, recherchier- und ausdruckbaren Version kostenpflichtig ist.
Die Verzögerung wird unter anderem damit begründet, dass das für die Verkündung zukünftig zuständige Bundesamt für Justiz dringend darum gebeten habe, „den Test- und auch den Wirkbetrieb für die Verkündungsplattform weiter nach hinten zu schieben, da am Ende der Legislaturperiode absehbar eine erhebliche Belastungsspitze mit vielen und zum Teil eiligen Verkündungen zu bewältigen sein“ werde.
Bereits in der letzten Wahlperiode ist das Projekt verschoben worden.
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