Beitrag

A. Einleitung

In dieser Ausgabe unserer e-Broschüre steht wieder einmal das beA im Mittelpunkt.

Der erste Beitrag unserer Autorin Ilona Cosack informiert Sie über das beA-Update Version 3.4. Im zweiten Beitrag unter dem Titel „Fettnäpfchen vermeiden“ gibt sie hilfreiche Tipps, wie man Fehler bei der Einreichung von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr vermeidet, die in der Praxis eine Menge Ärger auslösen können.

In Ihrem dritten Beitrag gibt Ilona Cosack unseren Leserinnen und Lesern sehr interessante Informationen aus dem Workshop Digitalisierung und Zivilverfahren des Instituts für das Recht der digitalen Gesellschaft (IRDG) der Universität Passau vom 19.3.2021.

Abgerundet wird diese Ausgabe der e-Broschüre durch Informationen über die zahlreichen gesetzgeberischen Aktivitäten zum weiteren Ausbau der Digitalisierung.

Dass dies dringend notwendig ist, bestätigt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI), das mit deutlichen Worten „archaische“ Zustände und „Organisationsversagen“ den Rückstand Deutschlands bei der Digitalisierung anprangert, der durch die Corona-Pandemie „schonungslos“ offengelegt worden ist.

(https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Ministerium/Veroeffentlichung-Wissenschaftlicher-Beirat/gutachten-digitalisierung-in-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

Von den Expertinnen und Experten wurden Entwicklungen in Bereichen wie Breitbandausbau, Homeoffice und digitale Kommunikation, bargeldlose Zahlung, Gesundheitssystem, allgemeinbildende Schulen, Hochschulen und öffentliche Verwaltung untersucht. Deutlich hervorgehoben wird dabei, dass der Rückstand Deutschlands bei der Digitalisierung oftmals weniger auf fehlenden finanziellen Mitteln oder Marktversagen beruht, sondern auf verschiedenen Formen von Organisationsversagen. Sowohl beim Ausbau der digitalen Infrastruktur als auch beim Einsatz digitaler Technologien und Dienstleistungen ist unser Land drastisch hinter viele andere OECD-Staaten zurückgefallen.

Nach den Feststellungen des Gutachtens leiste sich Deutschland in Schulen, Hochschulen, Landes- und Bundesministerien, kommunalen Verwaltungseinheiten und Gerichten „Strukturen, Prozesse und Denkweisen, die teilweise archaisch anmuten“. Bereits vor der Pandemie habe sich das als ein wesentliches Hemmnis für eine effektive Digitalisierung erwiesen. Internationale Vergleiche hätten das „Koordinations- und Organisationsversagen der öffentlichen Hand in Deutschland“ mehrfach aufgezeigt.

Auch mit einer massiven Erhöhung der Mittel sei vorerst keine Beschleunigung zu erwarten, wenn nicht auch Abläufe in Planung und Umsetzung einfacher gestaltet und Aufgaben besser verteilt würden. Dies zeige sich unter anderem am Digitalpakt Schule, dessen Mittel bislang kaum an den Schulen angekommen seien.

Ebenfalls spricht sich der Beirat sehr deutlich für ein weniger absolutes Verständnis des Datenschutzes aus, indem der Datenschutz nicht als unangreifbare Rechtsposition verstanden, sondern in Abwägungsprozesse mit anderen Rechtsgütern integriert wird

Wie notwendig gerade diese Forderung ist, zeigen zwei Beispiele. So wird der aus Gründen des Gesundheitsschutzes notwendige Einsatz des Home-Office in vielen Behörden durch die Anforderungen des Datenschutzes verhindert. Ein weiteres Beispiel ist die derzeitige Auseinandersetzung über die Luca-App, die als ein brauchbares Mittel zur Kontaktnachverfolgung angesehen wird, ohne die Corona-Infektionsketten nicht unterbrochen werden können und deren bundesweiter Einsatz von Patientenschützern dringend gefordert wird.

Die sehr aktive Datenschutz-Community meldet hier Sicherheitslücken und – so der Sprecher des Chaos Computer Clubs – fordert sogar den sofortigen Stopp des Einsatzes. Begründet wird dies auch mit einer Fundamentalkritik an zentralen Datenspeicherungssystemen, die aber auch an vielen Stellen des gesellschaftlichen Lebens wie bei Telekommunikationsanbietern, Kreditkartenunternehmen und auch im Gesundheitswesen zum Einsatz kommen. Eine Abwägung zwischen dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger und dem Datenschutz wird gar nicht erst vorgenommen, sondern der absolute Vorrang des Datenschutzes vor allen anderen Rechtsgütern unterstellt. Gravierende Einschränkungen unserer Freiheitrechte müssen wir in Corona-Zeiten zum Schutze unser aller Gesundheit offenbar hinnehmen, der Datenschutz dagegen verlangt immer und jederzeit 100 %-tige Beachtung!

Es bleibt abzuwarten, ob das BMWI aufgrund des von ihm eingeholten Gutachtens auch entsprechende Aktivitäten einleiten wird. Gutachten zur Digitalisierung gab es schon in der Vergangenheit viele, es fehlt leider an entschlossenen und schnell wirkenden Taten!

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und nutzbringende Lektüre unserer e-Broschüre.

Bleiben Sie auch in diesen offenbar nicht enden wollenden Corona-Zeiten tapfer und vor allem gesund!

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