Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
11.10.2021
Nicht jede Scheibenfolie im Sichtbereich des Fahrzeugführers, für die keine Bauartgenehmigung vorliegt, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. (Leitsatz des Verfassers) OLG Koblenz,Beschl. v.10.10.2019–3 OWi 6 SsRs 299/19 I. Sachverhalt Der Betroffene führte ein Fahrzeug, an welchem an der Vorderscheibe getönte Folien angebracht waren. Deshalb ist der Betroffene vom AG wegen „fahrlässigen Inbetriebnehmens eines […]