Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
23.10.2025
Ist es dem Verteidiger nicht gelungen, bereits im EV eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen (dazu Dahs; Gillmeister; Kieswetter, jew. a.a.O.), muss/kann er auch noch in der HV versuchen, dieses Ziel zu erreichen. Es ist allerdings nicht zu verkennen, dass die Neigung der Gerichte, in der HV ein Verfahren (noch) einzustellen, i.d.R. nicht groß ist. Der (erfahrene) Verteidiger wird deshalb auf eine Einstellung schon im EV drängen (eingehend a. Burhoff, EV, Rn 2084 ff. [insbesondere zu den allgemeinen Vor- und Nachteilen einer Einstellung bei Rn 1833 ff. m.w.N.] sowie ders. PStR 2002, 19; Tsambikakis/Wallau PStR 2008, 158).





