Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff dürfte jedem Praktiker im Verkehrsrecht und Strafrecht ein Begriff sein! Burhoffs Handbücher für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren und Messungen im Straßenverkehr sind Standardwerke der verkehrsrechtlichen Praktikerliteratur und gehören zum Besten, was für den Verkehrsanwalt an speziell auf ihn zugeschnittener Literatur zur Verfügung steht. Im Strafrecht zählen seine Werke Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Handbuch für die strafrechtliche Hautpverhandlung seit Jahren zur Standliteratur für erfolgreiche Strafverteidiger. Detlef Burhoff ist Herausgeber der Infobriefe: StrafRechtsReport und VerkehrsRechtsReport (=> Aus den Rubriken werden hier auch Beiträge aufgelistet, die Detlef Burhoff als Herausgeber nicht selbst geschrieben hat, aber verantwortet).
12.05.2025
Die §§ 172–177 StPO enthalten die Regelungen für ein verselbstständigtes Zwischenverfahren im EV (SK-Wohlers, § 172 Rn 1), das dazu dient, dem (Straf-) Antragsteller die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der von der StA gem. § 170 Abs. 2 getroffenen Einstellungsentscheidung zu eröffnen (weitere bei Einzelh. Meyer-Goßner/Schmitt, §§ 172 ff., bei KK/Moldenhauer, §§ 172 ff.; LR-Graalmann-Scheerer, §§ 172 ff.; Krumm StraFo 2011, 205). Vorgesehen ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung; in der Praxis wird anschaulicher vom „Klageerzwingungsverfahren“ gesprochen.