Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden
7. Aufl. 2026, Deutscher Anwaltverlag, 840 S., 79,00 €
Die Bearbeitung von Schadensfällen nach Verkehrsunfällen gehört zum täglichen Brot des Verkehrsjuristen. Die wesentlichen Grundfragen der Abwicklung eines Kfz-Sachschadens sind in der breit gefächerten Rspr. des VI. Zivilsenats des BGH geklärt. Gleichwohl tauchen immer wieder einzelne Problemlagen auf. Zugleich ist die genaue Kenntnis dieser Rspr. für die Fallbearbeitung von entscheidender Bedeutung. Hier kommt das nunmehr in der 7. Auflage erschienene Buch von Wellner ins Spiel, das eine umfängliche Darstellung besagter Rspr. aufweist. Das Werk präsentiert sich als gigantische Rechtsprechungsübersicht. Der lange Jahre in diesem Senat tätig gewesene Autor stellt nach Themenkreisen geordnet die einschlägigen Entscheidungen vor. Dabei folgt nach Bezeichnung und Fundstelle die Aufbereitung des Sachverhalts und die rechtliche Bewertung durch den Senat.
Thematisch deckt das Werk alle einschlägigen Bereiche ab. Das betrifft zunächst die unmittelbaren Fahrzeugschäden einschließlich der fiktiven oder konkreten Schadensberechnung und der Restwertproblematik (§§ 1–3). Auch das aktuell immer wieder problematische Werkstattrisiko wird eingehend behandelt (§ 4). Ebenso werden die mittelbaren Schäden wie Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall und merkantiler Minderwert detailliert dargestellt (§§ 5, 6). Die vielfach in der Praxis streitige Frage der Sachverständigenkosten wird in § 8 behandelt. In dem umfangreichsten § 10 geht der Autor einen Schritt vor die eigentliche Schadensabwicklung und erörtert Fragen der Betriebsgefahr, der verschiedenen Verkehrsverstöße und der Haftungsverteilung in der Rspr. des BGH. Abschließend werden Fragen des Prozess- und Kostenrechts erläutert (§ 12).
Das Werk befindet sich auf dem aktuellen Stand Januar 2026 und weist Entscheidungen bis Ende 2025 nach. Bei stichprobenartiger Durchsicht insgesamt und zu einzelnen Entscheidungen – etwa zur Betriebsgefahr bei einem in einer Werkstatthalle durch Kurzschluss in einem eingebauten Kühlschrank in Brand geratenen Kfz – wird die praxisorientierte Gründlichkeit und Sachkunde des Autors deutlich. Was fehlt, ist eine zusammenhängende Gesamtdarstellung. Der fragmentarische Charakter ist aber der Zielsetzung des Buches geschuldet und daher kein Manko. In Zeiten, in denen sich die Peinlichkeit KI-generierter Schriftsätze mit nicht existenten oder nicht einschlägigen Zitaten der Rspr. häuft, ist das Werk eine perfekt passende Unterstützung. Das fehlende Stichwortverzeichnis wird durch das Inhaltsverzeichnis, in dem alle Entscheidungen mit Fundstelle und Leitsatz bereits benannt werden, mehr als wettgemacht.
Fazit: Als Arbeitshilfe zur Auffindung und Erfassung der einschlägigen BGH-Rspr. ist das Werk uneingeschränkt zu empfehlen und sollte in keiner Bibliothek eines Verkehrsanwalts fehlen.
RiAG a.D. Dr. Axel Deutscher, Bochum/Herne








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