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Bundesgesetzblatt Teil I |
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Gesetz/VO/Bekanntmachung* |
v. |
Inkrafttreten |
Anmerkungen |
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Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (BGBl 2026 I Nr. 215 v. 23.7.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/215/VO.html) |
20.7.2026 |
In Teilen ab 24.7.2026 |
Streichung zahlreicher nicht zwingend erforderlicher Vorschriften und Berichtspflichten. Reduzierung des Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwandes vor allem für KMU. Neu in der GewO ist eine Genehmigungsfiktion, falls nicht innerhalb von 3 Monaten über einen Antrag entschieden wurde |
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Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl 2026 I Nr. 221 v. 28.7.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/221/VO.html) |
21.7.2026 |
Im Wesentlichen am 29.7.2026 |
Erschwerung von Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen, eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, u.a. durch Zustimmungserfordernis seitens der Ausländerbehörde |
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Infrastruktur-Zukunftsgesetz (BGBl 2026 I Nr. 224 v. 28.7.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/224/VO.html) |
22.7.2026 |
Im Wesentlichen am 29.7.2026 |
Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen werden in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Schaffung eines einheitlichen Verfahrensrechts für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren. Vereinfachungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen |
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Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (BGBl 2026 I Nr. 228 v. 29.7.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/228/VO.html) |
24.7.2026 |
In Teilen ab 30.7.2026 |
Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege aller Leistungserbringer; Abschaffung kostenintensiver Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen; Begrenzung der bisherigen beitragsfreien Familienversicherung (s. zu dem Vorhaben zuletzt ZAP 2026, 507) |
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Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (BGBl 2026 I Nr. 226 v. 28.7.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/VO.html) |
23.7.2026 |
In mehreren Stufen ab 29.7.2026 |
Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes aus der letzten Legislaturperiode durch das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Eigentümer haben wieder die Entscheidungsfreiheit bzgl. neu anzuschaffender Heizungstechnik: Neben Wärmepumpe, Fernwärme- oder Biomasseheizungen dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden |
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*Auswahl der Redaktion. Eine vollständige Wiedergabe aller Verkündungen ist im Rahmen dieser Übersicht weder beabsichtigt noch möglich. |









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