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Gesetzesverkündungen im Überblick

Bundesgesetzblatt Teil I

Gesetz/VO/Bekanntmachung*

v.

Inkrafttreten

Anmerkungen

Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten

(BGBl 2026 I Nr. 215 v. 23.7.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/215/VO.html)

20.7.2026

In Teilen ab 24.7.2026

Streichung zahlreicher nicht zwingend erforderlicher Vorschriften und Berichtspflichten. Reduzierung des Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwandes vor allem für KMU. Neu in der GewO ist eine Genehmigungsfiktion, falls nicht innerhalb von 3 Monaten über einen Antrag entschieden wurde

Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften

(BGBl 2026 I Nr. 221 v. 28.7.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/221/VO.html)

21.7.2026

Im Wesentlichen am 29.7.2026

Erschwerung von Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen, eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, u.a. durch Zustimmungserfordernis seitens der Ausländerbehörde

Infrastruktur-Zukunftsgesetz

(BGBl 2026 I Nr. 224 v. 28.7.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/224/VO.html)

22.7.2026

Im Wesentlichen am 29.7.2026

Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen werden in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Schaffung eines einheitlichen Verfahrensrechts für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren. Vereinfachungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen

Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

(BGBl 2026 I Nr. 228 v. 29.7.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/228/VO.html)

24.7.2026

In Teilen ab 30.7.2026

Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege aller Leistungserbringer; Abschaffung kostenintensiver Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen; Begrenzung der bisherigen beitragsfreien Familienversicherung (s. zu dem Vorhaben zuletzt ZAP 2026, 507)

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich

(BGBl 2026 I Nr. 226 v. 28.7.2026, https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/226/VO.html)

23.7.2026

In mehreren Stufen ab 29.7.2026

Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes aus der letzten Legislaturperiode durch das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Eigentümer haben wieder die Entscheidungsfreiheit bzgl. neu anzuschaffender Heizungstechnik: Neben Wärmepumpe, Fernwärme- oder Biomasseheizungen dürfen weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden

*Auswahl der Redaktion. Eine vollständige Wiedergabe aller Verkündungen ist im Rahmen dieser Übersicht weder beabsichtigt noch möglich.

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