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BVerfG soll über neues Heizungsgesetz entscheiden

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte kürzlich an, dass derzeit eine entsprechende Verfassungsbeschwerde vorbereitet werde. Die Einreichung beim BVerfG sei noch für September geplant. Das Gesetz wurde Ende Juli im Bundesgesetzblatt verkündet (s. auch unten S. 586).

Der Kern des früheren Heizungsgesetzes – die Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden sollte – fiel mit der Neuregelung weg. Stattdessen können nunmehr weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, sofern diese ab 1.1.2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen (s. dazu zuletzt ZAP 2026, 507). Die DUH sieht in dem Gesetz einen Verfassungsverstoß, da es das Erreichen der Klimaziele unmöglich mache. Die Umweltorganisation stützt sich dabei auf zwei Argumentationslinien.

Zum einen sei das Gesetz formell verfassungswidrig, weil es ohne die erforderliche Zustimmung des Bundesrates beschlossen worden sei, argumentiert die Organisation. § 88a Abs. 1 GModG enthalte eine Verordnungsermächtigung, die nach Art. 80 Abs. 2 GG zustimmungsbedürftig sei. Nach der Rechtsprechung des BVerfG könne bereits eine zustimmungsbedürftige Regelung dazu führen, dass das gesamte Artikelgesetz der Zustimmung des Bundesrates bedürfe. Zum anderen rügt die DUH, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 mit diesem Gesetz nicht erreicht werden könne. Auch nach diesem Zeitpunkt werde der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein – das entsprechende Verbot, das im früheren Gebäudeenergiegesetz noch enthalten gewesen sei, sei weggefallen. Eine wesentliche Rolle bei der verfassungsrechtlichen Prüfung werde Art. 20a GG spielen, der laut Bundesverfassungsgericht den Staat dazu verpflichte, die natürlichen Lebensgrundlagen „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ zu schützen.

Metz kritisierte zudem, dass Mieter keinerlei Entscheidungsfreiheit hätten. Die sog. „Biotreppe“, die sukzessive Biogasbeimischungen vorsehe, könne für sie sehr teuer werden, da unklar sei, ob diese Biogase überhaupt verfügbar sein werden; die Regelung reiche zudem nur bis 2040. Die DUH geht davon aus, dass das BVerfG die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annehmen werde. Anders als bei der seinerzeit abgelehnten Tempolimit-Beschwerde beziehe sich das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den gesamten Gebäudesektor mit erheblichen CO2-Emissionen. Bei Annahme rechnet die DUH mit einer Entscheidung in ein bis anderthalb Jahren.

Das BVerfG hatte bereits 2021 entschieden, dass Maßnahmen zur Emissionssenkung nicht zulasten der jungen Generation aufgeschoben werden dürfen (Beschl. v. 24.3.2021 – 1 BvR 2656/18 u.a.). Daraufhin musste die Bundesregierung das Klimagesetz nachbessern. Die damaligen Kläger hatte seinerzeit derselbe Rechtsanwalt vertreten, der jetzt für die Deutsche Umwelthilfe die Verfassungsbeschwerde ausarbeitet.

Die Chancen für die Kläger dürften nicht schlecht stehen: Im vergangenen Monat kam auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zu dem Ergebnis, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz möglicherweise verfassungswidrig ist. Trotz der im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erfolgten Nachbesserungen verbleibe es bei den seinerzeit bereits geltend gemachten „verfassungsrechtlichen Zweifeln“, schrieben die Juristen in ihr Gutachten.

[Quelle: DUH]

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