Wie kürzlich von verschiedenen Arbeits- und Sozialgerichten gemeldet wurde, ist die Zahl der Klage- und Antragseingänge zuletzt sprunghaft angestiegen. So wurde etwa vom Arbeitsgericht Berlin kürzlich gegenüber der Presse berichtet, dass im bisherigen Verlauf des Jahres 2026 bereits mehr als 16.000 Verfahren eingegangen seien, was in etwa der Gesamtzahl des Jahres 2024 entspreche; ein Großteil davon betreffe Kündigungsschutzsachen. Als eine der Ursachen für den Anstieg vermuten die Arbeitsrichter den Einsatz von künstlicher Intelligenz durch die Antragsteller: Den Richterkollegen sei aufgefallen, dass sie vermehrt Klageschriften erhielten, die den Einsatz von KI nahelegen, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Als Reaktion auf die Antragsflut wurden am Arbeitsgericht Berlin bereits neue Richterinnen und Richter eingestellt.
Aus den Sozialgerichten wird Ähnliches berichtet: Die Entwicklung sei alarmierend, warnte vor Kurzem die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts, Edith Mente: In der ersten Instanz seien die Eingangszahlen insgesamt um rund 26 % höher ausgefallen als im Vergleichszeitraum 2025. Deutlich überproportional sei der Anstieg in den Fachgebieten Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende (+ 60 %), Arbeitslosengeld (+ 47 %) sowie Krankenversicherung (+ 35 %). Die Verfahren des Eilrechtsschutzes hätten sich insgesamt mehr als verdoppelt. Auch die Berufungsinstanz habe um fast 20 % erhöhte Eingangszahlen gemeldet. Ähnlich sehe es in der Sozialgerichtsbarkeit anderer Bundesländer aus.
Die Ursachen des Anstiegs vermutet die Präsidentin – neben bereits bekannten Faktoren wie der alternden Gesellschaft und den Entwicklungen in der Wirtschaft – ebenfalls im vermehrten Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Abfassung von Klageschriften durch nicht anwaltlich vertretene Anspruchsteller. Hierbei komme es häufig zu Klagen und Anträgen, die „offensichtlich nicht zielführend“ sein könnten, aber von den Gerichten dennoch bearbeitet werden müssten: „Die von vielen Klägern offensichtlich genutzte KI kennt sich im Sozialrecht nicht wirklich gut aus und empfiehlt daher oft unsinnige Anträge. Auch diese müssen aber von den Gerichten bearbeitet werden. Das blockiert uns bei der Bearbeitung der übrigen Fälle“, so Mente. Ähnliches wird aus den Schlichtungsstellen berichtet: So registrierte Versicherungsombudsmann e. V., eine Schlichtungsstelle, an die sich Verbraucher bei Streitigkeiten mit Versicherungen wenden können, dass dort allein in den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres rund 50 % mehr Beschwerden eingegangen seien als im Vorjahreszeitraum. Dabei konnten die Versicherungsjuristen der Schlichtungsstelle feststellen, dass Schlichtungsanträge zunehmend sehr ähnlich oder teilweise sogar gleich aufgebaut sind; auffällig sei auch, so die Schlichter, wenn sich im Verlaufe eines Verfahrens plötzlich die Art des Schriftverkehrs ändere, etwa in neuen Schriftsätzen plötzlich umfangreiche rechtliche Ausführungen mit ausführlichen Verweisen auf die Rechtsprechung gemacht würden, berichtete Constantin Graf von Rex, Präsident des Versicherungsombudsmanns e. V.
Die betroffenen Gerichte beobachten die Entwicklung mit einiger Sorge, denn die unerwartete Verfahrensdichte bindet bei ihnen erhebliche personelle und organisatorische Ressourcen. So hat etwa die enorm angestiegene Zahl der vorrangig zu bearbeitenden Anträge im Eilrechtsschutz zur Folge, dass mit „spürbaren Verzögerungen“ bei der Bearbeitung der neu eingehenden Klagen zu rechnen ist, erläuterte LSG-Präsidentin Mente. Mit gerichtsinternen Umverteilungen allein könne diesem Problem nicht effektiv entgegengewirkt werden. Eine Trendwende sei deshalb auf absehbare Zeit nicht zu erwarten, prognostiziert sie. Damit die Gerichte auch künftig den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz sicherstellen könnten, bedürfe es einer personellen und organisatorischen Stärkung, so ihre Forderung.
[Red.]








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