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Anwaltliche Sammelanderkonten erneut in Gefahr

Der erst kürzlich gefundene Kompromiss zwischen der Anwaltschaft, den zuständigen Ministerien und der Bankwirtschaft zur nachhaltigen Sicherung der Sammelanderkonten (s. dazu ZAP 2025, 1181) droht obsolet zu werden. Grund sind neue Vorgaben der europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA, die erneut zusätzliche Prüfpflichten für alle Beteiligten – darunter auch Rechtsanwälte – vorsehen, und damit das im Herbst letzten Jahres erarbeitete Konzept zur künftigen geldwäscherechtlichen Überwachung der anwaltlichen Sammelkonten unterlaufen würden.

Dieses Konzept, das das Bundesjustizministerium auch zum Anlass genommen hat, seinen mehrfach verlängerten Nichtbeanstandungserlass ein weiteres Mal zu verlängern (s. ZAP, a.a.O.) sieht vor, dass bestimmte Transaktionsdaten auf anwaltlichen Sammelanderkonten durch ein elektronisches System über eine Schnittstelle der Banken abgerufen werden. Meldet das System eine Auffälligkeit, werden die Daten zur weiteren Prüfung an die regional zuständige Rechtsanwaltskammer übermittelt. Umgesetzt werden soll das System bis spätestens Mitte 2027. Dieser Umsetzung droht allerdings nunmehr Gefahr durch ein neues EU-Geldwäschepaket, das ab Juli 2027 gilt. Es sieht zusätzliche Prüfpflichten für Verpflichtete – sowohl Banken als auch Anwaltschaft – nach der Geldwäscheverordnung (Gw-VO) vor.

Zur Ausführung der Gw-VO bereitet die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) eine Reihe delegierter Rechtsakte vor, sog. Technical Regulatory Standards (RTS). Diese betreffen u.a. auch die in Bezug auf Sammelkonten geltenden Pflichten.

Die Bundesrechtsanwaltskammer sowie auch der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) haben speziell an deren Vorgaben bereits Kritik geübt: Die RTS würden banktypische Prüf- und Dokumentationslogiken unterschiedslos auf die Anwaltschaft übertragen, bestehende Aufsichtssysteme der Berufskammern ignorieren und berufliche Verschwiegenheitspflichten außer Acht lassen. Bei unveränderter Umsetzung der AMLA-Pläne bestehe zudem die Gefahr, dass die Banken künftig Sammelanderkonten gar nicht mehr anbieten könnten und diese damit vom Markt verschwänden, erläutern CCBE und BRAK in Schreiben an die EU-Kommission und die AMLA. Für die Anwaltschaft wäre dies ein irreparabler Schaden. Die Anwaltsorganisationen fordern daher eine Ergänzung der Vorgaben dahingehend, dass die bestehenden Aufsichten von Berufsgeheimnisträgern berücksichtigt werden und damit auch das derzeit in Vorbereitung befindliche deutsche Konzept zur Überwachung anwaltlicher Sammelkonten. Um für seine Forderung Unterstützung aus Berlin zu bekommen, hat sich BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels zudem mit einer entsprechenden Bitte an Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt.

[Quellen: BRAK/CCBE]

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