Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen
7. Aufl., 2025, Deutscher Anwaltverlag, 248 S., 49,00 €
Mandate in Verkehrssachen gehören zum täglichen Geschäft des Anwalts. Das betrifft sowohl die zivilrechtliche Regulierung in Unfallsachen als auch die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren. Schließlich sind auch verwaltungsrechtliche Mandate rund um den Führerschein und das Fahrverbot relevant. Das inzwischen in 7. Aufl. erschienene Handbuch liefert dem Rechtsanwalt und seinen Mitarbeitern in allen Rechtsgebieten eine Anleitung zur richtigen Abrechnung. Die Neuauflage berücksichtigt selbstverständlich die Änderungen des KostBRÄG 2025.
Im ersten Teil des Handbuchs behandelt der Autor die außergerichtliche Anwaltstätigkeit bei der Regulierung von Verkehrsunfallsachen und erörtert in diesem Rahmen auch die Besonderheiten bei rechtsschutzversicherten Mandanten, insb. den eingeschränkten Leistungsumfang nach den ARB und die Frage, ob der Rechtsanwalt mit dem Rechtsschutzversicherer seines Mandanten ein Rationalisierungs- oder Kooperationsabkommen treffen soll. Auch zu den in der Praxis ständig auftretenden Problemen bei der Höhe des zutreffenden Gebührensatzes der Abrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV nimmt der Autor umfassend Stellung und gibt wichtige Hinweise.
Im Anschluss hieran behandelt Pießkalla die Vergütung für zivilgerichtliche Angelegenheiten. Auch hier finden sich wertvolle Hinweise zu rechtsschutzversicherten Mandanten. So geht der Autor u. a. darauf ein, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsschutzversicherer im Falle einer gerichtlichen Einigung die Kosten zu übernehmen hat, nämlich nur insoweit, als sie dem Verhältnis des von dem Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen. Um zu vermeiden, dass sich der Rechtsschutzversicherer des Mandanten weigert, die gesamten vereinbarten Kosten zu übernehmen, empfiehlt der Autor den Abschluss eines Vergleichs unter Widerrufsvorbehalt. Auseinandersetzungen mit dem Rechtsschutzversicherer können nach den Empfehlungen des Autors dadurch vermieden werden, dass eine Einigung nur über die Hauptsache erzielt wird und dem Gericht nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen die Kostenentscheidung überlassen wird. An diese ist nämlich der Rechtsschutzversicherer gebunden.
In einem weiteren Teil behandelt der Autor die Gegenstands- und Erledigungswerte in Zivilsachen, und zwar sowohl für die außergerichtliche als auch für die gerichtliche Vertretung. Dem folgen ausführliche Hinweise zur Kostenerstattung in den verschiedensten Konstellationen.
Die Vertretung in verkehrsverwaltungsrechtlichen Angelegenheiten wird ebenso behandelt. Des Weiteren wird die Vergütung für die Verteidigung im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht dargestellt. Es folgen sodann ausführliche Hinweise des Autors zu Vergütungsvereinbarungen und zur Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 RVG.
Im letzten Teil seines Werkes liefert Pießkalla zahlreiche Muster, die für die Abrechnung in Verkehrssachen von Bedeutung sind. Dazu gehört auch jeweils ein Muster für eine Zeithonorar- und eine Pauschalhonorarvereinbarung sowie für die Einholung einer Kostendeckungszusage.
Die Neuauflage der „Anwaltsgebühren in Verkehrssachen“ gibt nicht nur dem Anfänger eine wertvolle Anleitung, sondern liefert auch dem erfahrenen Verkehrsrechtler zahlreiche praktische Hinweise zur Abrechnungs- und Kostenerstattung. Hilfreich sind hierbei viele Abrechnungsbeispiele.
Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen










