Quizfrage des Monats

Prozessfinanzierer an Mandanten vermitteln – können Anwälte haften?

Starker Rückhalt bei wenig Geld – das wünschen sich Mandanten, wenn sie beim Anwalt sitzen und es um hohe Streitwerte geht. Eine Kanzlei berät ihre Mandantin in einer Forderungssache über rund 400.000 EUR. Der Mandantin wird ein Prozessfinanzierer mit Sitz in Zypern vermittelt. Der Direktor der Gesellschaft ist gleichzeitig auch Anwalt in der Kanzlei, was die Mandantin auch weiß. Laut Vertrag trägt der Finanzierer sämtliche Prozesskosten. Die Klage der Mandantin wird abgewiesen. Später weigert sich der Prozessfinanzierer zu zahlen. Daraufhin verklagt die Mandantin die Kanzlei auf Zahlung der Prozesskosten. Diese lehnt ab: Ein Hinweis auf Prozessfinanzierung zu den anwaltlichen Berufs- und Beratungspflichten. Der Mandantin sei auch klargemacht worden, dass die Durchsetzung der Ansprüche angesichts komplexer Materie nicht zwingend gesichert sei.

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