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Dissens um Auswirkungen des Cannabis-Gesetzes auf die Justiz

Die Freigabe von Cannabis in Deutschland rückt näher. Nach zähem Ringen hat sich die Ampel-Koalition vor der Sommerpause auf einen Gesetzentwurf verständigt. Dieser ist inzwischen an die Bundesländer und die Verbände zur Stellungnahme verschickt worden.

Das geplante Cannabisgesetz (CanG) sieht vor, dass Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum künftig erlaubt ist. Was den Eigenanbau angeht, sieht das Gesetz vor, dass Erwachsene an ihrem Wohnsitz bis zu drei Cannabispflanzen zum Zweck des Eigenkonsums züchten dürfen. Die unentgeltliche Weitergabe des Hanfs an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und auch Nachbarn werden geeignete Sicherheitsvorkehrungen vorgeschrieben, etwa Sichtschutz sowie einbruchssichere Türen und Fenster. Einen freien Verkauf von Cannabis in Geschäften soll es nicht geben.

Was speziell die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die Justiz angeht, rechnet das Bundesgesundheitsministerium mit finanziellen Einsparungen bei der Strafverfolgung in Milliardenhöhe. Wie aus der Gesetzesbegründung hervorgeht, erwartet das Ministerium Kostenreduzierungen bei den Strafverfolgungsbehörden i.H.v. 800 Mio. €, bei Gerichten i.H.v. 220 Mio. € und bei den Justizvollzugseinrichtungen i.H.v. 35 Mio. €.

Dieser Prognose hat inzwischen der Deutsche Richterbund (DRB) vehement widersprochen. Die Annahme einer massiven Entlastung der Justiz sei „völlig unrealistisch“, kritisierte der Bundesgeschäftsführer des DRB, Sven Rebehn, nach Veröffentlichung des Entwurfs. Zu erwarten sei vielmehr, dass das „extrem kleinteilige Gesetz“ in der Umsetzung zu hohem Kontrollaufwand, zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen zusätzlichen Verfahren vor den Gerichten führen werde. Unter dem Strich sei sogar eher mit einer Mehrbelastung für die Justiz zu rechnen, vermutete Rebehn.

Er zeigte sich damit pessimistischer als seine Richterkollegen von der Neuen Richtervereinigung. Diese hatten die Gesetzespläne im Frühjahr begrüßt und erhoffen sich von der Freigabe geringer Cannabis-Mengen eine erhebliche Entlastung von Polizei und Justiz (vgl. ZAP 2023, 309).

[Red.]

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