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Experten befürworten Reformpläne zur Bauleitplanung

Die Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren (vgl. zum Gesetzentwurf BT-Drucks 20/5663) ist im Rahmen einer Expertenanhörung im zuständigen Bauausschuss des Bundestages Mitte März bei den Sachverständigen im Wesentlichen auf positive Resonanz gestoßen. Im Detail meldeten diese aber auch noch Änderungs- und Ergänzungsbedarf an.

Mit der Digitalisierung des Beteiligungsverfahrens möchte die Regierung das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen modernisieren und beschleunigen. Geplant ist, das digitale Beteiligungsverfahren als Regelverfahren für die Öffentlichkeitsbeteiligung und ebenso für die Beteiligung der Behörden einzuführen. In bestimmten Fällen soll eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen bei Planänderungen oder -ergänzungen unterbleiben können. Die Bauleitplanverfahren sollen auch dadurch beschleunigt werden, dass die Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden.

Der Vertreter des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks bekräftigte in der Anhörung, dass die digitalisierte Beteiligung als Regelverfahren einer langfristigen Forderung des Handwerks entspricht. Kümmern müsse man sich aber noch um die Einführung von Standards der Digitalisierung; für eine Übergangszeit könnten bewährte Verfahren wie Aushang oder Veröffentlichung im Amtsblatt noch wichtig sein, weil sonst die Gefahr bestünde, dass wichtige Planungen nicht oder zu spät bemerkt würden und eine zu späte Konfliktbewältigung die Folge wäre. Dies gelte aber nicht für die Träger öffentlicher Belange.

Auch die Expertin vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) nannte die Beschleunigung ein wichtiges Anliegen, um Wohnraum zu schaffen und den Umbau der Städte voranzutreiben. Die Vorschläge gingen ihr aber nicht weit genug. Allgemein gültige digitale Standards, etwa maschinenlesbare Austauschformate, fehlten, um die Kommunikation mit den Behörden zu erleichtern, bemängelte sie.

Ein Vertreter des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung aus Hamburg forderte gesetzliche Rahmenbedingungen zur Digitalisierung des Planaufstellungsverfahrens. Er verwies darauf, dass die Formate betreffend die Digitalisierung des Planaufstellungsverfahrens derzeit nicht kompatibel sind. Es gehe darum, digitale Prozessketten zu etablieren, darin bestünde die „eigentliche Beschleunigung“. Die Länder seien bereits sehr aktiv, auch vorhandene Pläne und nicht nur die neuen digital zu erstellen. Ziel muss es seiner Ansicht nach sein, eine deutschlandweite Vernetzung und eine niederschwellige Information auf der Basis von Standards anzubieten.

Auf einen anderen Punkt wies die Sprecherin des Vereins Architects for Future hin: Sie bezeichnete den Fachkräftemangel in den Behörden als „Sand im Getriebe“. Wichtig sei, dass das Gesetz so schlicht wie möglich und so konkret wie nötig werde. Schlüsselbegriffe sollten konkretisiert, „Interpretationslöcher“ geschlossen werden. Problematisch nannte sie die geplante Fristverkürzung von drei Monaten auf einen Monat. Sie teilte die Befürchtung, dass sich diese kontraproduktiv auswirkt, weil Genehmigungen vorsorglich versagt werden könnten, um eine „Genehmigungsfiktion“ zu vermeiden.

Ähnlich sah es die Expertin vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Aus ihrer Sicht wird die pauschale Fristverkürzung die Fehleranfälligkeit der Verfahren erhöhen. Es gehe um deren Qualität und Rechtssicherheit von Verfahren. Sie empfahl, zunächst neue Personalstellen zu schaffen und die Ausbildung zu stärken. Der Sachverständige vom Deutschen Landkreistag sah in der personellen Ausstattung ebenfalls den zentralen Baustein zur Prozessbeschleunigung.

Ein weiterer Sachverständiger verwies auf eine Folgewirkung der – von ihm ebenfalls grds. befürworteten – Digitalisierung der Bauleitplanung; sie werde eine Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Folge haben, denn nicht jeder Bürger habe einen Internetzugang. Dies führe bei den Betroffenen möglicherweise zu fehlender Akzeptanz und in der Konsequenz zu Unzufriedenheit und „gefühlter Verschlechterung der Lebensumstände“.

[Quelle: Bundestag]

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