Beitrag

Pflichtverteidiger: Bestellung eines Sicherungsverteidigers

Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ist nach § 144 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 142 Abs. 7 StPO auch in den Fällen statthaft, in denen die erstmalige Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (Sicherungsverteidigers) abgelehnt wurde.

OLG Hamm, Beschl. v. 5.5.2020 – 4 Ws 94/20

Diesen Beitrag teilen

Facebook
Twitter
WhatsApp
LinkedIn
E-Mail

Unser KI-Spezial

Erfahren Sie hier mehr über Künstliche Intelligenz – u.a. moderne Chatbots und KI-basierte…