Als man 1992 in Singapur bemerkte, dass sich die Rechnung der öffentlichen Reinigung aufgrund von auf Fußböden festklebenden Kaugummis immer mehr erhöhte, wurden Verkauf und Konsum von Kaugummis verboten. Seit 2004 wurde das Verbot leicht gelockert: Die Bewohner, die mit dem Rauchen aufhören wollen oder über Verdauungsbeschwerden klagen, dürfen wieder Kaugummi kauen – aber nur auf ärztliche Anordnung.
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Gebührenrecht - Frage des Monats: Welche Parteikosten kann ich für meinen Mandanten geltend machen?
Anwaltspraxis Wissen_ ReNoSmart 23. Januar 2023 14:25
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