Mit einem Kuriosum hatte sich das AG Pinneberg zu befassen gehabt. Nach der Rspr. des BGH erhält eine Partei bei Beauftragung eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks dessen Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk grds. erstattet.
Nun verhält es sich so, dass zum Gerichtsbezirk des AG Pinneberg auch die Hochseeinsel Helgoland gehört. Das AG Pinneberg legt die Rspr. des BGH so aus, dass nur die weiteste Entfernung an Land gilt und damit die Entfernung nach Helgoland außer Betracht zu bleiben hat.