Auf dem diesjährigen 75. Deutschen Juristentag Mitte September in Erfurt wurden einige Beschlüsse gefasst, die die zuständigen Fachministerien in der Folge wohl stärker beschäftigen dürften. Die mit hochrangigen und renommierten Juristen besetzte Veranstaltung empfahl dem Gesetzgeber aktuell nicht nur eine Reihe von Änderungen im Miet-, Arbeits-, Gesellschafts- und öffentlichen Recht, sondern ging auch heikle und stark umstrittene Themenstellungen wie die Sterbehilfe und die Juristenausbildung an. Angemahnt wurden u.a. ein schon vom Bundesverfassungsgericht empfohlenes klares Regelungskonzept für den assistierten Suizid sowie eine tiefgreifende Reform des Jurastudiums.
Anfang 2020 hatte das BVerfG § 217 StGB a.F. für verfassungswidrig erklärt. Die Norm hatte Suizidassistenz zuvor weitgehend untersagt. Gleichzeitig hatten die Verfassungsrichter angeregt, der Gesetzgeber möge ein Regelungskonzept entwickeln, in dem prozedural abgesichert würde, dass nur frei verantwortliche Sterbewillige Zugang zu Suizidpräparaten erhielten. Diesen Vorschlag griff der Juristentag aktuell auf und stimmte mit großer Mehrheit für ein „prozedurales Schutzkonzept“, das sowohl dem freien Willen der betreffenden Sterbewilligen gerecht werden als auch Rechtssicherheit für die beteiligten Mediziner und Sterbebegleiter schaffen soll. So müsse der Gesetzgeber ausdrücklich klarstellen, dass ein Behandlungsverzicht oder der tätige Behandlungsabbruch im Einklang mit dem erklärten Willen des Patienten erlaubt sei, auch wenn dies unweigerlich den Tod bzw. einen beschleunigten Todeseintritt zur Folge habe. Gleiches solle für das sog. Sterbefasten und die Behandlungsbegrenzung bei fortgeschrittener Demenz gelten. § 216 StGB müsse entsprechend angepasst werden, forderten die Juristen. Für Sterbehilfeorganisationen forderten sie ein verwaltungsrechtliches Zulassungsverfahren. Der Gesetzgeber dürfte sich mit diesen Forderungen nicht leichttun. Bereits nach der BVerfG-Entscheidung im Jahr 2020 gab es umfangreiche Debatten im Deutschen Bundestag; es bildeten sich – fraktionsübergreifend – mehrere Abgeordnetengruppen, von denen jedoch keine einen mehrheitsfähigen Vorschlag zur Abstimmung bringen konnte.
Eine klare Empfehlung gab es auf dem Juristentag auch für die Reform der Juristenausbildung. Während die Justizministerkonferenz das Thema von Jahr zu Jahr weiter vor sich herschiebt (vgl. dazu zuletzt ZAP 2026, 440), mahnte der Juristentag jetzt ein Einschreiten des Gesetzgebers an: Nicht nur soll der in den letzten Jahrzehnten massiv angewachsene Prüfungsstoff künftig drastisch reduziert werden; auch soll der zuletzt stark angestiegene Schwierigkeitsgrad der Klausuren wieder auf das notwendige Maß abgesenkt werden. Anstelle der bisherigen Stofffülle sollen nach dem Willen des Juristentages Methodik und stärkere Betonung von Schlüsselqualifikationen wie etwa Vertragsgestaltung, Rhetorik und KI-Kompetenzen treten. Das notwendige Prüfungswissen sollen sich die Kandidaten in der Endphase des Studiums nicht mehr allein bei kommerziellen Repetitoren beschaffen müssen, vielmehr könnten auch die juristischen Fakultäten für eine gleichwertige Prüfungsvorbereitung sorgen. An den Staatsprüfungen als Zugangsvoraussetzung zu den regulierten juristischen Berufen will der Juristentag hingegen festhalten. Die Reform solle zudem „zeitnah“ erfolgen, wurde im Beschluss vermerkt.
[Quelle: DJT]




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