Mit drei neuen Verordnungen, die bereits im September in Kraft getreten sind, soll die Fortbildungslandschaft u.a. für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte modernisiert und stärker an den praktischen Anforderungen in Kanzleien und rechtsnahen Arbeitsfeldern ausgerichtet werden (vgl. BGBl I Nr. 244, 245 und 246). Neben zwei neuen Abschlüssen als „Berufsspezialist bzw. Berufsspezialistin“ wird mit dem „Bachelor Professional im Rechtswesen“ eine neue Qualifikationsstufe geschaffen. Der bisherige Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ läuft dagegen aus; für die derzeit noch im Ausbildungsgang befindlichen angehenden Rechtsfachwirte gelten aber Übergangsregelungen. Die neuen Fortbildungsabschlüsse sollen einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der beruflichen Qualifizierung im Rechtswesen mit mehr Spezialisierung und klareren Fortbildungsstufen markieren. Im Einzelnen:
Der neue Abschluss „Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin für Informationstechnik und Marketing im Rechtswesen“ soll insb. die Digitalisierung der Kanzleiarbeit in den Blick nehmen. Die Fortbildung umfasst u.a. technische Infrastruktur, Datenschutz, Social Media, Marketingstrategien sowie den Einsatz künstlicher Intelligenz in Kanzleien. Sie ist der ersten Fortbildungsstufe zugeordnet und setzt i.d.R. einen Lernumfang von mindestens 400 Stunden voraus.
Ebenfalls neu ist der Abschluss „Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht“. Er vermittelt vertieftes Spezialwissen und praktische Kompetenzen für die Arbeit im Insolvenzrecht und gehört ebenfalls zur ersten Fortbildungsstufe.
Mit dem neuen „Bachelor Professional im Rechtswesen“ wird darüber hinaus ein Abschluss auf der zweiten Fortbildungsstufe eingeführt. Er qualifiziert für gehobene Fach- und Führungsaufgaben im juristischen Bereich und eröffnet damit neue berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für qualifizierte Fachkräfte; im Deutschen Qualifikationsrahmen entspricht er dem Niveau 6 (DQR 6).
Die bisherige Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ ist hingegen Anfang September außer Kraft getreten. Letzterer sei mittlerweile „in die Jahre gekommen“ und entspreche nicht mehr den Anforderungen in einem modernen Kanzleibetrieb, erläuterte die Bundesrechtsanwaltskammer das Auslaufen dieser Fortbildung. Bereits begonnene Prüfungen nach der alten Verordnung werden jedoch nicht abgeschnitten: Sie sind bis zum 31.12.2029 nach bisherigem Recht zu Ende zu führen. Auch für kurzfristige Anmeldungen ist eine Übergangsregelung vorgesehen: Erfolgt die Anmeldung zur Prüfung noch bis zum 31.12.2026 nach der ausgelaufenen Verordnung, hat die zuständige Rechtsanwaltskammer auf Antrag des Kandidaten/der Kandidatin die Prüfung weiterhin auf deren Grundlage durchzuführen.
[Quelle: BRAK]




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