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Ergebnisse der Prüfungen zu den Staatsexamina 2024

Mitte des Jahres hat das Bundesamt für Justiz die Zahlen zu den Prüfungen für das erste und das zweite juristische Staatsexamen 2024 veröffentlicht. Wie schon in der Vergangenheit sind die guten Noten dünn gesät, die Durchfallquote ist – im Vergleich zu anderen Studiengängen – hoch. Für das erste juristische Staatsexamen 2024 weisen die Zahlen des Bundesamtes für Justiz im bundesweiten Schnitt 0,5 % Absolventen mit „sehr gut“, 7,2 % mit „gut“, 29 % mit „vollbefriedigend“, 46,1 % mit „befriedigend“ und 17,2 % mit „ausreichend“ aus. Durchgefallen sind in der staatlichen Pflichtfachprüfung (im ersten Anlauf) 27,4 %; nach Wiederholung endgültig nicht bestanden haben allerdings nur 3,1 %.

Für das zweite Examen sehen die Zahlen teilweise etwas besser aus: Im bundesweiten Schnitt haben nur 12,5 % der Referendare die Prüfung im ersten Anlauf nicht geschafft; nach Wiederholung waren es lediglich noch 2,9 %. Bestanden haben damit auf Anhieb 87,5 %. Die Noten fielen allerdings schlechter aus als im ersten Examen: Nur 0,04 % (absolut: 4 Kandidaten) bestanden mit „sehr gut“, 2,6 % mit „gut“, 19,1 % mit „vollbefriedigend“, 41,2 % mit „befriedigend“ sowie 24,5 % mit „ausreichend“.

An diesen vergleichsweise eher bescheidenen Ergebnissen dürfte sich so schnell wohl nichts ändern, denn die jüngste Justizministerkonferenz hat wieder einmal alle Hoffnungen zerstreut, dass es bald zu einer – seit langem angemahnten – grundlegenden Reform der juristischen Ausbildung kommt (s. dazu ZAP 2026, 442). Ein Trost für die Absolventen: Der bereits in der Praxis spürbare Bewerbermangel hat sowohl in der Justiz als auch in der Anwaltschaft dazu geführt, dass die Anforderungen an die Bewerber seit Jahren sinken. Während vor rund zehn Jahren in vielen Bundesländern noch mindestens 16 Punkte als Summe beider Staatsexamina Voraussetzung für eine Einstellung als Richter oder Staatsanwalt waren, ist die Punktezahl inzwischen teilweise auf 15 oder sogar 14 abgesenkt worden, so etwa in Thüringen und Sachsen. Andere Länder, wie etwa Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen, stellen nur noch auf das zweite Staatsexamen ab und verlangen hierfür teilweise weniger als 8 Punkte.

In der Anwaltschaft sieht es ähnlich aus: Hatten früher Kandidaten, die sich bei renommierten Kanzleien bewarben, kaum eine Chance, wenn sie nicht mindestens zwei Prädikatsexamina vorweisen konnten, so hat sich das Bild auch hier gewandelt. Manche Großkanzlei betrachtet zwei Prädikate inzwischen lediglich als „wünschenswert“ aber nicht mehr als notwendig, andere verlangen ausdrücklich nur noch ein Prädikatsexamen, wieder andere bewerten eine Promotion oder einen LL.M.-Abschluss als gleichwertig mit einem Prädikatsexamen. Damit reagieren die großen Kanzleien ganz offen auf rückläufige Bewerberzahlen, die anscheinend nicht allein auf den demografischen Wandel, sondern vermehrt auch auf eine veränderte Einstellung bei den Absolventen zurückzuführen sind: Wie von Personalern berichtet wird, streben viele Bewerber(innen) gar keine Laufbahn als Karrierejurist(in) mehr an, sondern halten eine gesunde Work-Life-Balance und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für mindestens ebenso wichtig.

[Red.]

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