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Aktionsplan gegen Steuerkriminalität

Mit einem Bündel an organisatorischen und strafverschärfenden Maßnahmen wollen das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium künftig schärfer gegen Steuerkriminalität vorgehen. Dazu haben die zuständigen Minister Lars Klingbeil und Stefanie Hubig Mitte Juli einen gemeinsamen Aktionsplan vorgelegt. In dessen Mittelpunkt stehen schlagkräftigere und besser vernetzte Finanz- und Ermittlungsbehörden, die Bündelung der Expertise und der Erkenntnisse von Bund und Ländern, die Analyse von Daten ebenso wie die Erhöhung des Entdeckungsrisikos. Mit allen diesen Maßnahmen sollen der Ermittlungsdruck auf Steuersünder sowie deren Abschreckung erheblich gesteigert werden.

Zu den zentralen organisatorischen Maßnahmen zählt die Einrichtung eines neuen und beim Zoll angesiedelten Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums (GTAZ) sollen Steuerfahnder aus den Ländern und Finanzermittler des Zolls dort wichtige Verfahren eng koordinieren sowie Erkenntnisse und Expertise austauschen. Ermöglicht werden soll damit ein ganzheitlicher Blick auf die Strukturen der Finanzkriminalität, auf Muster und Verdachtsfälle, auch über Ländergrenzen hinweg und im Austausch mit internationalen Partnern. Flankiert werden soll die Maßnahme durch die Einrichtung eines Datenanalysezentrums, das die KI-gestützte Untersuchung auch großer Datenmengen ermöglicht. Darin werden Steuerdaten auf einer zentralen Datenplattform zusammengeführt und ein behördenübergreifender Datenzugriff wird ermöglicht.

Gleichzeitig soll das Entdeckungsrisiko für Steuersünder erhöht werden, indem etwa die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege auf 15 Jahre verlängert wird, um den Zugriff auf wichtige Beweismittel zu sichern. Unternehmen sollen steuerlich relevante Daten künftig auch auf sog. Spiegelservern in Deutschland speichern müssen. Für besonders bargeldintensive Branchen wird eine Registrierkassenpflicht eingeführt. Zudem soll die Kontrolldichte erhöht werden.

Nicht zuletzt wird im Strafrecht nachgeschärft: So sollen der Strafrahmen für besonders schwere Fälle der organisierten Steuerkriminalität auf bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöht und schwere Steuerstraftaten als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet werden. Dies hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die Strafverfahren: Bei Annahme eines Verbrechens sind das Strafbefehlsverfahren (§ 407 StPO) und die Verfahrenserledigung nach den §§ 153, 153a StPO ausgeschlossen. Stark eingeschränkt werden soll auch die Straffreiheit bei Selbstanzeige. Diese setze falsche Anreize, sich erst zu offenbaren, wenn man die Entdeckung befürchte; daher solle die strafbefreiende Selbstanzeige „in der heutigen Form“ abgeschafft werden, erläuterten die Minister.

Weitere Maßnahmen betreffen den Ausbau der Vermögensabschöpfung und den Whistleblower-Schutz. Auch die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität soll verstärkt werden. Die beiden Ministerien sehen ihren Aktionsplan als weiteren Baustein der Koalition gegen Finanzkriminalität und für mehr Steuergerechtigkeit. Sie verweisen auf die bereits auf den Weg gebrachten personellen Verstärkungen des Zolls, die Ausweitung der Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie auch das in Vorbereitung befindliche Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz; mit letzterem will der Bund die gesetzlichen Befugnisse für den Zoll ausweiten, um organisierte grenzüberschreitende Geldwäsche effektiver zu bekämpfen und internationale Sanktionen durchzusetzen.

[Quellen: BMF/BMJV]

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