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Expertenlob für geplante Ausweitung notarieller Online-Verfahren

Die geplante Ausweitung der notariellen Online-Verfahren stößt bei Sachverständigen offenbar auf breite Zustimmung. Dies wurde während einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zu dem Gesetzentwurf im Mai deutlich. Mit dem in Vorbereitung befindlichen Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung (vgl. BT-Drucks 21/4782) sollen mehrere sachlich unabhängige Ziele verfolgt werden. In erster Linie sollen damit die bereits eingeführten notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht ausgeweitet werden, um es dem Rechts- und Geschäftsverkehr zu ermöglichen, künftig weitere Verfahren ohne Präsenztermin bei einem Notar online durchzuführen. Daneben ist vorgesehen, dass Führungszeugnisse künftig auch in digitaler Form ausgegeben werden können; außerdem enthält das Gesetzespaket Änderungen im Bundeszentralregister und im Gewerbezentralregister sowie weitere Anpassungen, u.a. im Bereich des Zeugenschutzes.

Professor Sebastian Omlor von der Philipps-Universität Marburg bewertete den Entwurf als „richtig und wichtig“. Er stelle einen konsequenten und sachlich gebotenen weiteren Schritt in der Digitalisierung des Beurkundungs-, Register- und Gesellschaftsrechts dar. Zugleich füge er sich überzeugend in die seit der Umsetzung der Europäischen Digitalisierungsrichtlinie eingeleiteten Entwicklungen ein. Es gehe um eine strukturelle Weiterentwicklung der vorsorgenden Rechtspflege, so der Rechtswissenschaftler. Mit dem Gesetz würden die Vorteile digitaler Verfahren genutzt, ohne die bewährten Sicherungsmechanismen des deutschen Rechts preiszugeben.

Lob kam auch aus den Berufsverbänden. So hob der Vertreter des Deutschen Notarvereins hervor, dass der Gesetzgeber die notariellen Online-Verfahren nicht pauschal, sondern gezielt auf solche Vorgänge erweitere, die nach Struktur, Schutzzweck und praktischer Bedeutung den bereits zugelassenen Online-Verfahren vergleichbar seien. So werde die Digitalisierung notarieller Verfahren dort nutzbar gemacht, wo sie Bürgern und Unternehmen „echte Vorteile“ bringe. Richtig, so der Experte, sei es auch, sich dabei auf „konsensuale Rechtsgeschäfte“ zu beschränken. Online-Verfahren müssten gleichwertig zum Präsenz-Verfahren sein, sagte er. Für ihn als Notar sei es aber im Online-Verfahren deutlich schwieriger, „non-verbale Signale, zwischenmenschliche Schwingungen und Unsicherheiten“ zu erkennen. Dies sei aber bei wechselseitigen Verträgen wichtig, wo es typischerweise entgegengerichtete Interessen gebe. Ähnlich sah es der Präsident der Bundesnotarkammer, der im Entwurf eine „erhebliche, aber dennoch maßvolle Erweiterung“ der notariellen Online-Verfahren sah, die sich bewusst nicht auf Verfahren mit widerstreitenden Interessen erstrecke.

Trotz grundsätzlicher Zustimmung bemängelten einige der Sachverständigen, dass das Vorhaben nicht weit genug gehe. Aus Sicht der Bürger seien die Online-Verfahren nach wie vor ein „Flickenteppich“, rügte etwa die Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins. Weitere Experten regten konkret an, die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen ebenfalls in den Anwendungsbereich der notariellen Online-Verfahren einzubeziehen; es sei kein sachlicher Grund erkennbar, weshalb die Abtretung oder die Verpflichtung zur Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH strengeren Formvorschriften unterliegen solle als die Gründung einer Gesellschaft oder der Erwerb von GmbH-Anteilen im Wege der Kapitalerhöhung. Vorgeschlagen wurde auch, Umwandlungsvorgänge nach dem Umwandlungsgesetz für das notarielle Online-Verfahren zu öffnen, zumindest in den Fällen, in denen sämtliche am Umwandlungsvorgang beteiligte Rechtsträger mit der Online-Beurkundung einverstanden sind.

[Quelle: Bundestag]

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