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EU plant Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug

Den Kampf gegen Steuerkriminalität hat sich derzeit erneut die EU auf die Fahnen geschrieben: Bei einem Treffen in Brüssel verständigten sich die Finanzminister der Mitgliedstaaten im Mai darauf, die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden zu erleichtern. Dabei sollen insb. die für die Bekämpfung von (Steuer-)Betrug zuständige Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO), das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und das Eurofisc-Netzwerk aus nationalen Betrugsbekämpfungsexperten besser vernetzt werden.

Die EU verweist darauf, dass ihren Mitgliedstaaten allein durch den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug jährlich zweistellige Milliardenbeträge entgehen. Eine der schädlichsten Formen dieser Art der Steuerhinterziehung ist der sog. Karussellbetrug. Dabei nutzen Betrüger komplexe Unternehmens- und Transaktionsketten, um die Tatsache auszunutzen, dass innergemeinschaftliche Transaktionen zwischen Unternehmen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, während für inländische Transaktionen Mehrwertsteuer erhoben wird. Der daraus entstehende Schaden für die EU-Staaten wird auf jährlich bis zu 32,8 Mrd. € taxiert. Hinzu kommt eine Reihe weiterer Betrugsformen wie etwa der Mehrwertsteuerbetrug im Online-Handel und die betrügerische Ausnutzung von Zollverfahren, indem Waren etwa mehrwertsteuerfrei eingeführt, fälschlicherweise als in einem anderen EU-Staat verkauft deklariert und anschließend andernorts ohne Mehrwertsteuerzahlung weiterverkauft werden.

Die grenzüberschreitende Verfolgung dieser Taten ist derzeit mühsam, denn um auf die benötigten Informationen zur Aufklärung der Taten zuzugreifen, sind die Behörden auf – wiederholten – Austausch mit den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten angewiesen. Dieser Engpass verlangsamt die Ermittlungen und ermöglicht es Betrügern oft, ungestraft davonzukommen. In Zukunft soll das Verfahren des Datenaustauschs vereinfacht werden, EPPO und OLAF sollen einen leichteren Zugang zu allen für ihre Ermittlungen benötigten Daten bekommen. Unter gewissen Auflagen erhalten die beiden Stellen sogar einen direkten und gezielten Zugriff auf die Mehrwertsteuerinformationen der Mitgliedstaaten; etwaigen datenschutzrechtlichen Bedenken soll hier durch strenge Vorgaben Rechnung getragen werden. Nicht zuletzt wird das Eurofisc-Netzwerk verpflichtet, seine eigenen Risikoanalysen im Zusammenhang mit Mehrwertsteuerbetrug unter bestimmten Umständen an die EPPO und OLAF zu übermitteln.

Zurück geht das Vorhaben auf einen Vorschlag der EU-Kommission von November 2025. Nachdem die Länderfinanzminister zugestimmt haben, ist nun noch das Plazet des EU-Parlaments nötig. Dessen Stellungnahme wird für Mitte des Jahres erwartet.

[Quelle: EU-Kommission]

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