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Andreas Kloth, Private Unfallversicherung

3. Aufl. 2025, Verlag C.H Beck, 410 S., 109 €

Elf Jahre sind seit der Vorauflage aus 2014 vergangen und zahlreiche Änderungen zur neuen 3. Auflage zu melden. Der Verlag hat ein größeres Format gewählt, was die geringere Seitenzahl erklärt, denn inhaltlich wurde mit Ausnahme der AUB-Synopse nichts gestrichen. Neu ist die Bezeichnung der Kapitel, diese sind jetzt als Paragrafen nummeriert, vorher erfolgte die Einteilung nach Großbuchstaben. Ebenfalls neu ist das kurze Kapitel 12 zur Umstellung des Kindertarifs. Im Übrigen wurden die Kapitel und die grundlegende Systematik beibehalten. Abgedruckt sind die aktuellen Muster-AUB 2020, wobei das Werk in seiner Konzeption nicht auf ein einzelnes Bedingungswerk abstellt, sondern auf die konkreten Regelungen, bei denen dann die Unterschiede in den jeweiligen Bedingungsgenerationen dargestellt werden.

Seit der 2. Auflage hat Kloth zahlreiche Einzelthemen in Anmerkungen und Aufsätzen besprochen und den Standardkommentar zu den AUB von Grimm in der 6. Auflage übernommen. Beiträge in weiteren Werken kommen noch hinzu. Das erklärt ein wenig den langen Zeitraum zwischen den Auflagen, zeigt aber auch, dass das aktuelle Geschehen zur privaten Unfallversicherung kontinuierlich begleitet und die 3. Auflage spürbar auf höchstem fachlichem Niveau vorangebracht wurde. Kloth ist als Prozessanwalt für Versicherer tätig und man merkt, dass der Fokus auf den bei Gericht streitigen Themen liegt. Die Ausführungen zum versicherten Ereignis (Unfallbegriff), der Invaliditätsleistung und den Ausschlusstatbeständen lassen keine Fragen offen; die Darstellungen in § 22 zum Unfallversicherungsprozess sind zu diesen Themen die ausführlichsten in der Literatur. Da sich die Darstellung insgesamt an den Musterbedingungen orientiert, sind auch in der Neuauflage nur wenige Sondervereinbarungen zu finden. Dieser Aspekt wurde in der 3. Auflage leider nicht angegangen. Für Fragen zu Besonderen Bedingungen muss ergänzend auf andere Werke bzw. Aufsätze zurückgegriffen werden.

Die hohe Akzeptanz der 2. Auflage zeigte sich in den vielen Zitaten in Rspr. und Literatur; dies gebührt der 3. Auflage ebenso. Das Werk profitiert von der Praxiserfahrung des Autors als Prozessanwalt und Dozent von Schulungen. Sowohl fachlich präzise als auch sprachlich leicht zugängliche Formulierungen erläutern die komplexe Rechtsmaterie verständlich. Praxishinweise, Checklisten und Beispiele veranschaulichen konkrete Themen und schaffen so, auch für einen Neuling auf dem Rechtsgebiet, ein hervorragend zu nutzendes Nachschlagewerk. Auch die Übersicht zu Fristen und zur Beweislastverteilung sind hilfreich.

Fazit: Das Buch ist ein wesentlicher Bestandteil der unfallversicherungsrechtlichen Literatur und hat seinen festen Platz als Ratgeber von Anwälten, Richtern und Mitarbeitern der Versicherungen. Es ist für den erfahrenen Unfallversicherungsrechtler unverzichtbar und für den mit dieser Versicherungssparte wenig vertrauten Juristen das zu empfehlende Lehrbuch.

Rechtsanwalt André Naumann, Bornheim

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