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Gender Pay Gap in der Anwaltschaft besonders groß

Der Gender Pay Gap, d.h. der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen, ist in der Anwaltschaft besonders groß. Darauf hat kürzlich die Bundesrechtsanwaltskammer hingewiesen. Anlässlich des diesjährigen Equal Pay Day, also dem Tag im Kalender, der augenfällig markieren soll, bis wann weibliche Beschäftigte im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen „umsonst“ gearbeitet haben, hat sie einmal beleuchtet, wie die Situation der Kolleginnen im Vergleich zur sonstigen Wirtschaft ausfällt.

Danach ergab sich: Während der Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern allgemein in der Wirtschaft ständig zurückgeht – so rückt der Equal Pay Day im Kalender seit Jahren ständig nach vorn, in diesem Jahr lag er erstmalig im Februar –, ist er in der Anwaltschaft nach wie vor besonders hoch. Insgesamt haben Frauen in der Wirtschaft nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr 2025 rund ein Sechstel (16 %) weniger verdient als Männer. Im EU-Vergleich gehörte Deutschland damit zu den Ländern mit dem höchsten Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern; höher war der Pay Gap nur noch in Tschechien, Österreich, Ungarn, Finnland und der Slowakei. Im EU-Durchschnitt lag er zuletzt bei 11 %. Diese Zahlen beziehen sich zwar auf den sog. unbereinigten Gender Pay Gap, d.h. es werden lediglich die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste ohne Berücksichtigung sonstiger Faktoren gegenübergestellt; aber auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation, Branche und Erwerbsbiografie kommt das Statistische Bundesamt immer noch auf einen Einkommensunterschied von rund 6 % (sog. bereinigter Gender Pay Gap).

In der Anwaltschaft sieht es hingegen deutlich schlechter für die Frauen aus: Hier liegt der deutsche Gender Pay Gap nicht bei 16 % wie in der allgemeinen Wirtschaft, sondern – für angestellte Vollzeit-Rechtsanwältinnen – sogar bei über 21 %, vermeldete kürzlich die Bundesrechtsanwaltskammer. Sie verweist auf den jüngsten STAR-Bericht zur Lage der Anwaltschaft (s. dazu auch ZAP 2026, 144 ff.), wonach die Disparitäten hier besonders ausgeprägt sind und den nationalen Durchschnitt deutlich übersteigen. Dass die Unterschiede zwischen (angestellten) Anwältinnen und Anwälten nicht allein mit der unter Frauen besonders verbreiteten Teilzeitarbeit erklärt werden kann, belegt die BRAK mit folgender Tabelle:

Arbeitszeit

Rechtsanwälte (Schnitt)

Rechtsanwältinnen (Schnitt)

Differenz

Vollzeit

97.000 €

76.000 €

21,6 %

Teilzeit

86.000 €

63.000 €

26,7 %

Für die Syndikusanwältinnen sehe das Bild, so die BRAK, etwas besser aus: hier betrage die Verdienstlücke „nur“ 15 %. Die Bundesregierung, so merkt die Kammer an, habe im Koalitionsvertrag angekündigt, eine Lohngleichheit von Männern und Frauen bis 2030 herzustellen („gleicher Lohn für gleiche Arbeit“). Dafür verbleibe nur noch wenig Zeit.

[Quellen: Stat. Bundesamt/BRAK]

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