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Empfehlungen des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags

Anfang des Jahres tagte turnusgemäß der diesjährige Deutsche Verkehrsgerichtstag: Vom 28. bis zum 30. Januar diskutierten in Goslar wieder mehr als 1.700 Verkehrsrechtsfachleute aktuelle Fragen rund um den Straßenverkehr und formulierten anschließend Empfehlungen an den Gesetzgeber. In diesem Jahr befassten sich die Experten schwerpunktmäßig mit den Gefahren, die von Alkoholeinfluss und Handynutzung am Steuer bzw. Lenker ausgehen sowie mit Schadensersatz und Reparatur bei Unfallschäden. Auch die immer teurer werdende Fahrschulausbildung stand auf der aktuellen Agenda. Die wichtigsten Beschlüsse des diesjährigen Verkehrsgerichtstags werden nachstehend kurz zusammengefasst.

  • Alkoholgrenzwert für Radfahrer: Die gestiegenen Unfallzahlen sowie auch die Mitteilungen aus den Unfallkliniken zu Verkehrsunfällen mit Radfahrern haben die Fachleute veranlasst, dem Gesetzgeber die Einführung eines neuen Bußgeldtatbestandes vorzuschlagen, mit welchem das Führen eines Fahrrades/Pedelecs unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit sanktioniert wird. Im Lichte der vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse solle der Alkoholgrenzwert in diesem neuen Bußgeldtatbestand bei 1,1 Promille Blutalkohol bzw. 0,55 mg/l Atemalkohol liegen, schlugen die Experten vor. Bei einem Erstverstoß solle die Tat mit einem Punkt in Flensburg sowie einer Regelgeldbuße von 250 € geahndet werden, bei Wiederholungstätern – entsprechend dem derzeit geltenden Recht – die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) möglich bleiben. Die Frage, ob man bei Pedelecs, insb. schweren Varianten wie Lastenrädern, noch strengere Alkoholgrenzwerte in Betracht ziehen sollte, wollen die Verkehrsrechtsfachleute der Forschung überlassen: Die Verkehrssicherheitsforschung solle sich in Zukunft vor dem Hintergrund der deutlichen Zunahme des Radverkehrs dieser Frage verstärkt zuwenden; der Gesetzgeber wurde aufgefordert, entsprechende Mittel für Forschung und Prävention zur Verfügung zu stellen.

  • Erhebung von Unfalldaten: Dass die Unfallforschung in Zukunft noch viel stärker als bisher zur Verkehrssicherheit beitragen kann, bekräftigte auch ein weiterer Arbeitskreis der Tagung: Die mittlerweile in den Fahrzeugen verfügbaren elektronischen Daten könnten die Grundlage für eine noch weitaus differenziertere Unfallanalyse und -prävention bieten, zeigten sich die Fachleute überzeugt. Dafür seien aber frei zugängliche und aufbereitete Unfalldaten nötig, die notfalls auch ohne Einwilligung der betroffenen Verkehrsteilnehmer erhoben und – pseudonymisiert – verarbeitet werden sollten. Dafür müsse der Gesetzgeber die entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.

  • Ablenkung durch Handys und Co.: Neben dem Alkohol ist die Ablenkung am Steuer bzw. am Lenker durch Smartphones und Infotainmentsysteme im Fahrzeug ein steigendes und „in seiner Dimension unterschätztes“ Unfallrisiko, stellte der Verkehrsgerichtstag fest. Hier gebe die amtliche Unfallstatistik aufgrund des bestehenden Dunkelfelds, insb. aufgrund der schwierigen Nachweisbarkeit, die Realität des Unfallgeschehens durch Ablenkung kaum wieder. Um dazu valide Daten und Gegenmaßnahmen zu evaluieren, empfahlen die Experten u.a. folgende Schritte: Es sei zunächst eine „adäquate Kontrolldichte“ herzustellen, insb. mittels innovativer und automatisierter Überwachungssysteme (z.B. „Handy-Blitzer“). Bisher unbestimmte Rechtsbegriffe bei der Verkehrsüberwachung (z.B. die „kurze Blickzuwendung“ in § 23 StVO) seien zu präzisieren. Bei Regelverstößen seien für Kraftfahrer statt bisher einem zwei Punkte zu vergeben, bei Radfahrern solle – wie auch schon beim Alkoholkonsum gefordert (s. oben) – ein Punkt eingetragen werden. Zudem wurde (bei Nutzung eines Kfz) die Erhöhung des Bußgelds auf 250 €, bei Gefährdung auf 500 € und bei Schädigung auf 750 € empfohlen. Der zuständige Arbeitskreis forderte zudem die Kfz-Hersteller auf, ihre Komfort- und Infotainmentsysteme generell bezüglich der Sicherheitsrelevanz zu messen sowie im Fahrbetrieb zu begrenzen.

  • Reparaturen und Nutzungsausfallentschädigung: Die Fachleute waren mehrheitlich der Auffassung, dass sich das von der Rechtsprechung entwickelte bisherige System des Schadensersatzes bei Ausfall eines Kraftfahrzeuges (Ersatz der Mietwagenkosten oder pauschale Nutzungsausfallentschädigung) in der Praxis grds. bewährt hat. Aus diesem Grund empfahlen sie, die pauschale Nutzungsausfallentschädigung auch auf sonstige Fahrzeuge, wie z.B. Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes, auszuweiten. Ein Problem bei Reparaturen, das angegangen werden müsse, seien aber die zunehmend längeren Ausfallzeiten bei beschädigten Kraftfahrzeugen. Dies führe, so die Feststellung, regelmäßig zu Problemen bei der Regulierung des Ausfallschadens. Hier empfehlen die Experten einen stärkeren Fokus auf „Zwischenlösungen“ wie etwa Notreparaturen oder alternative Angebote wie Auto-Abo und Carsharing. Zudem wurde in einem weiteren Beschluss empfohlen, in Zukunft zur Reparatur von Kasko- und Kfz-Haftpflichtschäden verstärkt gebrauchte Ersatzteile zu verwenden; auch eine Reparatur mit Gebrauchtteilen könne einen Unfallschaden fachgerecht beheben und den Ersatzanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger oder seinen Versicherer erfüllen, so der zuständige Arbeitskreis. Hierzu müssten aber einheitliche Standards festgelegt werden, die eine präzise Feststellung von Identität, Qualität, Herkunft und Alter des Gebrauchtteils sicherstellen.

  • Fahrschulausbildung: Dass die Kosten für den Erwerb des Führerscheins mittlerweile teils astronomische Höhen erreicht haben, beschäftigte auch die Verkehrsrechtler in Goslar. Das Bundesverkehrsministerium hatte kürzlich die durchschnittlichen Kosten für eine Pkw-Fahrschulausbildung in Deutschland mit rund 3.400 € beziffert. Der Verkehrsgerichtstag machte Vorschläge zur Reduzierung dieser auch im europäischen Vergleich als viel zu hoch angesehenen finanziellen Belastung für Führerscheinaspiranten. Ohne insgesamt die Ausbildungsqualität zu reduzieren, sollten – so die Fachleute – moderne Hilfsmittel wie etwa der Einsatz von Simulatoren oder digitale Ausbildungsformate mit der traditionellen Fahrschulausbildung verzahnt werden. Zudem schlugen die Experten finanzielle Unterstützungen wie die Einführung eines Mobilitätszuschusses vor, um allen auf den Besitz eines Führerscheins angewiesenen Personen hier eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Diese Vorschläge reihen sich in Bemühungen ein, die das Bundesverkehrsministerium seit einigen Monaten unternimmt, um die Fahrschulkosten zu drücken. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder eine Reform angekündigt, im Februar dieses Jahres legte er einen Maßnahmenkatalog vor. Danach soll u.a. die Theorieprüfung im Umfang von ca. 30 % verringert werden; auch möchte das Ministerium die Anzahl der bislang vorgeschriebenen Sonderfahrten, etwa auf Autobahnen oder bei Dunkelheit, nach Möglichkeit reduzieren.

[Quelle: VGT]

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